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ASP: Landtag in Brandenburg fordert Unterstützung für Schweinehalter

Der Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz hat am 31. Mai 2021 im Rahmen einer Sondersitzung eine Anhörung zur Situation der Schweinehalter in Brandenburg vor dem Hintergrund der Afrikanischen Schweinepest (ASP) durchgeführt. Die geladenen Anzuhörenden stellten einheitlich heraus, dass die schweinehaltenden Betriebe sowohl im Land Brandenburg als auch im gesamten Bundesgebiet erhebliche wirtschaftliche Einschnitte zu verzeichnen haben.


Vor dem Hintergrund einer anhaltend angespannten Lage hinsichtlich des ASP-Infektionsgeschehens fordert der Landtag die Landesregierung auf, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel

  1. alle bewährten Maßnahmen zur Eindämmung der ASP fortzuführen, soweit sie nicht bereits abgeschlossen sind. Dabei muss weiterhin sichergestellt werden, dass die installierten Zäune durch die zuständigen Stellen bei den Landkreisen regelmäßig kontrolliert und bei Beschädigung oder Diebstahl umgehend instandgesetzt bzw. wieder aufgestellt werden;
  2. darauf hinzuwirken, dass Einzeljagden, der verstärkte Einsatz von Schwarzwildfängen sowie gezielte Erntejagden und weitere Formen der Entnahme verstärkt sowie ein gezieltes Monitoring und die Evaluierung der jagdlichen Maßnahmen in enger Abstimmung mit den Krisenorganisationsstrukturen und den Jagdausübungsberechtigten intensiviert und koordiniert fortgeführt werden;
  3. gegenüber dem BMEL und der EU-Kommission darauf hinzuwirken, dass nachweislich ASP-infiziertes Schwarz- bzw. Fallwild, welches an der der Oder und der Neiße zugewandten Zaunseite aufgefunden wird, nicht dem deutschen Seuchengeschehen zugeordnet wird;
  4. gemeinsam mit allen Beteiligten die bestehenden Regelungen für die Bewirtschaftungsbeschränkungen der Flächen in den Restriktionsgebieten zu überprüfen und so weiterzuentwickeln, dass den Landwirten möglichst geringe wirtschaftliche Belastungen entstehen und die Eingriffe in die Arbeitsabläufe möglichst gering bleiben. Dabei muss aber weiterhin das Ziel der ASP-Bekämpfung im Vordergrund stehen;
  5. geeignete Schritte einzuleiten, um das Risiko der Eintragung der ASP nach Brandenburg und Deutschland zu minimieren, indem
    • alle Maßnahmen in enger Abstimmung mit den Verantwortlichen im Bund und dem Nachbarland Polen aufrechterhalten und intensiviert werden,
    • gemeinsam mit dem Bund die Bemühungen aufrechterhalten werden, eine sogenannte weiße Zone zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen einzurichten,
    • geeignete Maßnahmen geprüft und umgesetzt werden, die eine Ausbreitung des Seuchengeschehens verhindern helfen,
    • gemeinsam mit dem Bund die Aufklärung zur ASP verstärkt wird;
  6. sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass
    • die ASP als Ereignis von nationaler Bedeutung anerkannt wird und sich der Bund und alle Länder sowohl an ihrer Bekämpfung als auch an der Unterstützung der betroffenen Landwirte und Schweinehalter beteiligen,
    • das Brandenburger Förderprogramm zum Ausgleich von ASP-bedingten zusätzlichen Veterinär- und Transportkosten als bundesweites Programm notifiziert wird und tragfähige Finanzierungslösungen über die De-minimis-Obergrenze hinaus bereitgestellt werden,
    • ein Förderprogramm für den seuchenbedingten temporären Ausstieg oder Teilausstieg aus der Erzeugung sowie Modalitäten für die Ausweisung von Gebietskulissen entsprechend der Dynamik der Seuchenausdehnung entwickelt werden,
    • unter Federführung des Bundeslandwirtschaftsministeriums ein bundesweiter Austausch unter Beteiligung von Vertreterinnen und Vertretern aus den Ländern, der Wissenschaft und Forschung zu möglichen Risiken von Eintragspfaden in Hausschweinbestände initiiert wird, um daraus gemeinsame Empfehlungen zur ausreichenden Biosicherheit der Auslauf- und Freilandhaltung zu entwickeln,
    • die Forschung zur Entwicklung eines Impfstoffes verstärkt wird,
    • das Verbringen von Hausschweinen zur unmittelbaren Schlachtung EU-rechtlich auch in Hoheitsgebiete anderer Mitgliedsstaaten mit Seuchenstatus ermöglicht wird;
  7. die Koordinierung aller zuständigen Stellen mit den Landkreisen, dem Bund, dem Nachbarland Polen und den betroffenen Verbänden sowie verarbeitenden Unternehmen aufrechtzuerhalten und zu intensiveren.