13.06.2022rss_feed

Corona-Arbeitsschutzverordnung außer Kraft

Wie die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) in einer Pressemeldung mitteilt, ist die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung aufgrund der weiter rückläufigen Corona-Infektionszahlen am 26. Mai 2022 außer Kraft getreten. Betriebe seien nun in der Eigenverantwortung, den Schutz ihrer Beschäftigten vor dem Coronavirus sicherzustellen. Die Aufgabe von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern sei es, Gefährdungen für die Gesundheit der Beschäftigten auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln und daraus abgeleitete Schutzmaßnahmen für den Betrieb zu ergreifen. Die Gefährdungsbeurteilung seit stetig an das regionale Infektionsgeschehen anzupassen. Der betriebliche Infektionsschutz spiele damit auch weiterhin eine wichtige Rolle. Was ändert sich?