18.09.2020rss_feed

Futternutzung auf ökologischen Vorrangflächen möglich

Nachdem bereits die Jahre 2018 und 2019 teilweise außergewöhnlich trocken waren, ist die Lage in Deutschland auch dieses Jahr durch die Auswirkungen der erheblichen Trockenheit im Frühjahr geprägt. Dadurch fiel die Biomasseerzeugung beim Grünland und die Ackerfutter-Erzeugung in vielen Regionen erneut unterdurchschnittlich aus. Zwischenzeitliche Regenfälle haben die Situation regional zwar etwas verbessert. Aber da auch die Ernten in den Vorjahren knapper ausgefallen sind, sind auch die Futtervorräte geringer. In manchen Regionen müssen die Betriebe bereits auf ihre Wintervorräte zurückgreifen oder Grundfutter zukaufen, um ihre Tiere gut versorgen zu können. Um die Landwirte in dieser Lage zu unterstützen, hat die Bundesministerin Julia Klöckner.

  • eine Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung sowie
  • eine Änderung der Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung

auf den Weg gebracht. Dem Vorhaben hat der Bundesrat heute zugestimmt, damit können die Verordnungen kurzfristig in Kraft gesetzt werden. Damit schafft die Bundesministerin die Möglichkeit für Landwirte, zusätzliche Flächen für Futterzwecke zu nutzen. Konkret werden die Länder ermächtigt, allgemein oder im Einzelfall Gebiete mit witterungsbedingtem Futtermangel auszuweisen. In diesen Gebieten können die Landwirte dann Flächen mit Zwischenfruchtanbau oder Gründecke – die bei Beantragung der Direktzahlungen als im Umweltinteresse genutzte Flächen ausgewiesen wurden – für Futterzwecke (Schnittnutzung und Beweidung) nutzen.