26.01.2023rss_feed

Gesetzentwurf zur Tierhaltungskennzeichnung von EU-Kommission geprüft

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat den Gesetzentwurf zur Tierhaltungskennzeichnung nach der so genannten Transparenzrichtlinie bei der Europäischen Kommission notifiziert. Das heißt, die EU-Kommission hat den Gesetzentwurf für eine verbindliche Tierhaltungskennzeichnung in Deutschland grundsätzlich geprüft. Sie hat im Rahmen dieses Verfahrens keine Bedenken geäußert. Das BMEL begrüßt dieses Ergebnis macht aber auch deutlich, dass wesentliche Änderungen im parlamentarischen Verfahren .. eine erneute Notifizierungspflicht auslösen können.

Die betroffene Branche, Tierschutzverbände und das BMEL-Kompetenznetzwerk Nutztierhaltung haben Änderungen eingefordert, zuletzt bei der Anhörung im Agrarausschuss am 16. Januar 2023.