BRS News
Zum Anwendungsbeginn des EU-Tiergesundheitsrechts
Ab dem 21. April 2021 wird das EU-Tiergesundheitsrecht (AHL, Verordnung 2016/429) und seine delegierten und Durchführungsrechtsakte angewendet. Die neuen Bestimmungen gelten unmittelbar in jedem Mitgliedstaat der Union und sie sind für alle Akteure im Viehsektor verbindlich. Zu diesem Anlass hat die Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (GD Sante) eine zweitägige Onlinekonferenz organisiert, auf der die Entstehungsgeschichte, aber auch der Aufbau und die wesentlichen Inhalte des neuen Rechtsrahmens vorgestellt und diskutiert wurden. Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tierzüchter (ADT) und die Europäische Vereinigung der Tiergesundheitsdienste (FESASS) haben an der Konferenz teilgenommen und eine Pressemeldung dazu veröffentlicht.
Deutscher Bauernverband stellt Zukunftskonzept vor
Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, stellte am 21. April 2021 im Rahmen einer digitalen Veranstaltung ein Zukunftskonzept für die deutsche Landwirtschaft vor. Das Konzept stellt vier Vorschläge vor, wie sowohl Landwirte als auch Bürger und Verbraucher neues Vertrauen in die Zukunftsfähigkeit der so wichtigen Branche gewinnen können. Ziel des Konzeptes ist es, offene Diskussionen über die Zukunft von Landwirtschaft und Ernährung auf nationaler Ebene anzustoßen und dabei alle Akteure - Gesellschaft, Politik, Verbraucher und Landwirtschaft - zu beteiligen. So soll unter anderem eine Grundgesetzergänzung in Artikel 20a erfolgen, um diesen mit den Zielen Ernährungssicherung und Klimaschutz zu ergänzen. Hier legt der DBV einen konkreten Formulierungstext vor. Zudem wird vorgeschlagen, die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) grundlegend zu erweitern und die Mittel dafür aufzustocken. Weitere Ziele sind eine verbindliche Haltungs- und Herkunftskennzeichnung für nachhaltig erzeugte, heimische Produkte und eine gesetzliche Festlegung, dass zusätzliche flächenbezogene Anforderungen an mehr Biodiversität in der land- und forstwirtschaftlichen Bewirtschaftung prioritär freiwillig umgesetzt und dauerhaft honoriert werden.
Globale Nachhaltigkeit: Internationales Forschungsteam plädiert für Kombination von Ökolandbau und Gentechnik
Für mehr Nachhaltigkeit auf globaler Ebene sollte die EU-Gesetzgebung geändert und der Einsatz der Gen-Schere im Ökolandbau erlaubt werden. Dies fordert ein internationales Forschungsteam unter Beteiligung der Universitäten Bayreuth und Göttingen in einem Beitrag für die Zeitschrift Trends in Plant Science
. Die EU-Kommission hat im Mai 2020 die Farm-to-Fork
-Strategie vorgelegt, die Teil des European Green Deal
ist. Das Ziel ist es, die europäische Landwirtschaft und das Ernährungssystem nachhaltiger zu gestalten. Insbesondere soll der Anteil des ökologischen Landbaus an der Agrarwirtschaft innerhalb der EU bis 2030 auf 25 Prozent erhöht werden. Diese Steigerung gewährleistet jedoch, wenn es bei der derzeitigen EU-Rechtslage bleibt, keineswegs mehr Nachhaltigkeit, wie die aktuelle Studie der Wissenschaftler*innen aus Bayreuth, Göttingen, Düsseldorf, Heidelberg, Wageningen, Alnarp und Berkeley zeigt.
Milchmythen: Bedenken über Kuhmilch entlarvt
Milch und Molkereiprodukte sind in den vergangenen Jahren nicht nur wegen einer vermeintlichen Klimabelastung in die Kritik geraten, sondern viele Menschen glauben auch, dass Milch schlecht für die Gesundheit sei. Dr. Simon Steenson, Ernährungswissenschaftler der British Nutrition Foundation, und Dr. Phil Garnsworthy, Professor für Molkereiwissenschaft an der Universität Nottingham haben einige dieser Mythen über Kuhmilch
hinterfragt. Prof. Garnsworthy: Milchprotein ist tatsächlich hochwertiger als pflanzliche Proteine, weil es die richtige Balance an Aminosäuren hat und leichter verdaut wird. Kuhmilch enthält eine Reihe von Nährstoffen, die für die menschliche Gesundheit wichtig sind, darunter Kalzium, Phosphor und die Vitamine B12 und B2. Milch ist auch eine wichtige Jodquelle.
Den Untersuchungen zufolge vertragen die meisten Menschen Milch problemlos. Ein häufig behaupteter Zusammenhang zwischen dem Konsum von Milch und dem Vorkommen von Erkrankungen, wie beispielsweise Akne oder Diabetes, konnte bisher wissenschaftlich nicht belegt werden.
Neues EU-Tiergesundheitsrecht in Kraft getreten
Die neue EU-Verordnung zur Bekämpfung übertragbarer Tierkrankheiten ist am 21.04.2021 in allen EU-Mitgliedstaaten in Kraft getreten. Schwerpunkte der neuen Verordnung sind die Früherkennung sowie die Bekämpfung von Tierseuchen und der Impfschutz von Tieren. Die Biosicherheitsmaßnahmen haben einen höheren Stellenwert als zuvor. Viele der nationalen Gesetze und Verordnungen, welche die Tiergesundheit betreffen, sind nun nach einer fünfjährigen Übergangsfrist durch die EU-Verordnung abgelöst worden.
Umweltmaßnahmen in den USA: Tierhaltung bietet Lösungen für den Klimawandel

In den USA verfolgt die Politik das Ziel, in der Landwirtschaft Netto-Null-Emissionen zu erreichen. Als Präsident Biden am 27. Januar seine Durchführungsverordnung zur Bewältigung der Klimakrise herausgab, enthielt diese auch ein Maßnahmenpaket für die Landwirtschaft. Die Viehzucht wird hierbei nicht als Problem sondern als Teil der Lösung angesehen. Beispielsweise zeigen Programme und Forschungen der UC Davis, dass Futtermittelzusätze wie Algen das bei der Verdauung der Kühe entstehende Methan erheblich reduzieren können. Weiterhin werden vor allem in Kalifornien Kooperationen mit Milchbauern durchgeführt, um Methanemissionen aus der Gülle aufzufangen und mit Hilfe von anaeroben Fermentern in erneuerbares Erdgas umzuwandeln. Diese Technologien haben die Methanemissionen der kalifornischen Viehwirtschaft seit 2013 bereits um 25 % reduziert.
Verordnung über Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon-Leakage
Mit der Einführung des nationalen Brennstoffemissionshandels werden diese fossilen Brennstoffemissionen mit einem CO2-Preis belegt. Diese CO2-Bepreisung führt in allen Wirtschaftsbereichen, soweit sie nicht vom EU-Emissionshandel erfasst sind, zu einer mit dem nationalen Brennstoffemissionshandel grundsätzlich intendierten zusätzlichen Kostenbelastung beim Einsatz fossiler Brennstoffe.
Für dem nationalen Brennstoffemissionshandel unterfallende Unternehmen, die mit ihren Produkten in besonderem Maße im internationalen Wettbewerb stehen, kann hieraus die Situation entstehen, dass sie diese zusätzlichen Kosten nicht über die Produktpreise abwälzen können, wenn ausländische Wettbewerber keiner vergleichbar hohen CO2-Bepreisung unterliegen. In diesen Fällen besteht die Gefahr, dass die Produktion betroffener Unternehmen infolge CO2-Preis-bedingter Wettbewerbsnachteile ins Ausland abwandert und dort möglicherweise zu insgesamt höheren Emissionen führt (sogenannte Carbon-Leakage
), was das mit dem nationalen Brennstoffemissionshandel verfolgte Ziel konterkarieren würde. Zur Vermeidung von Carbon-Leakage und zum Erhalt der grenzüberschreitenden Wettbewerbsfähigkeit betroffener Unternehmen kann die Bundesregierung durch eine Rechtsverordnung auf der Basis von Paragraf 11 Absatz 3 des BEHG erforderliche Maßnahmen festlegen. Das Bundeskabinett hat am 31. März 2021 die Verordnung über Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon Leakage beim nationalen Brennstoffemissionshandel beschlossen. Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung durch den Deutschen Bundestag.
Diese Verordnung gilt nicht für Carbon-Leakage, der durch den Green-Deal verursacht wird und auch nicht für die Kohlenstoffverlagerung durch einen Abbau deutscher Tierbestände.
NRW: Anhörung der Enquetekommission V zum Thema Tierschutz und Tierwohl
Am Mittwoch fand im Landtag NRW eine Anhörung der Enquetekommission V zum Thema Tierschutz und Tierwohl in NRW
statt, zu der 5 Sachverständige sprechen durften und im Vorfeld zahlreiche Organisationen Positionpapiere eingereicht haben. In der Diskussion wurden auch auch die bestehenden Zielkonflikte angesprochen, die sich aus dem Umweltbereich für tierschutzfreundlichere Stallhaltungssysteme ergeben. Da es in der Fragerunde nicht gelang, notwendige Anpassungen im Bau- und Umweltrecht konkret zu benennen, hat der BRS dies im Anschluss zur Sitzung nachgeholt; damit die Nutztierstrategiedie gelingen kann, sind zahlreiche Änderungen im BauGB und in der TA Luft notwendig.
Klimaschutz: Verbote oder Innovationen?
Die deutsche Landwirtschaft trägt lt. aktuellen Veröffentlichungen des Umweltbundesamtes mit rd. 8,4 % oder 67,9 Mio. Tonnen C02äq zu den Treibhausgasemissionen in Deutschland bei. Die Minderungseffekte durch Kohlenstoffeinlagerung in Wiesen und Weiden (rd. 420 Mio. Tonnen*) wurden hierbei nicht berücksichtigt. Auch nicht die Kohlenstoffsenke durch Güllevergärung, Biodiesel sowie Bau- und Verpackungsmaterial. Die Hälfte der landwirtschaftlichen Emissionen stammt aus der Tierhaltung, wobei die Wiederkäuer hierbei rd. 70 % oder 23,8 Mio. Tonnen C02äq. ausmachen. Deshalb glauben viele Menschen, durch einen Fleischverzicht oder eine Reduktion der Tierbestände das Klima schützen zu können. Das stimmt nur eingeschränkt. Der Gießener Agrarökonom Prof. P. Schmitz hat mit seinen Kollegen die Globale Auswirkungen einer rein pflanzlichen Ernährung
untersucht und dabei verschiedene Szenarien mit unterschiedlichen Modellen untersucht. Die Ergebnisse lassen sich u.a. so zusammenfassen
- Bei einer Reduzierung des Fleisch- und Milchverbrauchs in der EU-27 um 50 % sinken die gesamten CO2äqu.-Emissionen, also unter Einschluss von Methan und Lachgas, lediglich um 4,2%.
- Bei einer Reduzierung der Fleisch- und Milchproduktion in der EU-27 um 50 % steigen die gesamten CO2äqu.-Emissionen, also unter Einschluss von Methan und Lachgas, sogar um 1,4%. In der Studie wird dies auf sog.
Leakage-Effekte durch weltweite Umschichtungen von Produktion und Verbrauch bei Agrargütern einerseits und durch Umschichtung innerhalb der Verbraucherwarenkörbe in Richtung zu Nicht-Nahrungsmitteln andererseits
erklärt.
Bezogen auf Deutschland kann also davon ausgegangen werden, dass eine Reduzierung des Fleischverzehrs kaum Auswirkungen auf das Weltklima hat. Die wirtschaftlichen Auswirkungen wären aber gravierend, schreiben die Autoren. Nachhaltigkeit ist mehr als Bio, mehr als Klima, mehr als die Einhaltung von Menschenrechten in der Lieferkette. Es bedarf eines ganzheitlichen Nachhaltigkeitsmanagements, um sich auf die für das einzelne Unternehmen wesentlichen Themen fokussieren zu können.
(Quelle: Witten / Herdecke; s.u.). Die deutschen Tierhalter wissen das, und haben über Zuchtfortschritte sowie neue Fütterungs- und Haltungsverfahren enorme Fortschritte für den Klimaschutz erreicht.
Insektenschutz: Landwirte kritisieren Gesetzentwurf
Sachverständige haben am Montag, 19. April 2021, in einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit die Insektenschutzpolitik der Bundesregierung einer kritischen Würdigung unterzogen und dabei insbesondere das Spannungsfeld zwischen Landwirtschaft und Insektenschutz thematisiert. Gegenstand der Anhörung, die unter Leitung der Ausschussvorsitzenden Sylvia Kotting-Uhl (Bündnis 90/Die Grünen) stand, waren der Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (19/28182) sowie ein Antrag (19/26779) der FDP-Fraktion mit dem Titel Ergebnisorientierten Insektenschutz mit Landwirten umsetzen
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