23.09.2021rss_feed

Landvolk fordert Erleichterungen beim mobilen Schlachten

Um zukünftig Schlachtungen direkt auf landwirtschaftlichen Betrieben zu ermöglichen, wurde die Rechtslage auf EU-Ebene angepasst. Auch der Niedersächsische Landtag hat den Weg dafür frei gemacht. Die derzeitige Regelung besagt, dass in Niedersachsen bis zu drei Rinder, sechs Schweine oder drei Pferde im Herkunftsbetrieb unter Verwendung einer mobilen Einheit geschlachtet werden können. Kleinunternehmer und Erzeugerzusammenschlüsse können EU-Fördergeld aus der Maßnahme Verarbeitung und Vermarktung beantragen, um die mobilen Schlachteinheiten anzuschaffen. Anita Lucassen vom Landvolk Kreisverband Cloppenburg fordert nun den Einstieg in die mobile Schlachtung zu erleichtern. Dafür seien praktikable Regelungen erforderlich. So sollte die Kontrolle während der Schlachtung durch einen amtlich beauftragten Tierarzt erfolgen können und nicht die Anwesenheit des hauptamtlichen Personals des Veterinäramtes voraussetzen. Denn einerseits gäbe es schon jetzt personelle Engpässe bei den Veterinärbehörden, andererseits entstehen hohe Kosten, die die mobile Schlachtungen unattraktiv machen.