06.02.2019rss_feed

Margen und Rabatte dürfen von Händlern nicht genutzt werden, um den Einstandspreis zu unterlaufen

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat Ende 2018 eine Sachstandsanalyse zur Regulierung von Lebensmittelpreisen veröffentlicht. Hintergrund ist u.a. das Gesetz zur Bekämpfung von Preismissbrauch im Bereich der Energieversorgung und des Lebensmittelhandels vom 18. Dezember2007, mit dem Lebensmittel von Unternehmen mit gegenüber kleinen und mittleren Wettbewerbern überlegener Marktmacht nur noch dann unter dem Einstandspreis angeboten werden, wenn dies sachlich gerechtfertigt ist.
Bei der Analyse geht es um die Einschätzung, wie Aufschläge oder Margen bei den Preisen von Lebensmitteln von Interesse sind und ob es hierfür eine Regulierung braucht. Die Analyse ergibt, dass diese Praxis von Händlern dazu führen könne, einen niedrigeren Einstandspreis für einzelne Produkte zu berechnen und damit den Verkaufspreis entsprechend abzusenken. Dies gefährde die effektive Anwendung der Vorschrift und laufe dem o.g. Schutzzweck zuwider.