06.09.2021rss_feed

Niedersachsen: Verschiebung der Düngesperrfrist auf Grünland nur noch eingeschränkt möglich

Wie bereits in den vergangenen Jahren bietet die Düngeverordnung den Landwirten die Möglichkeit, die Sperrfrist zu verschieben, wenn die Belange des Boden- und Gewässerschutzes dem nicht entgegenstehen. Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen weist darauf hin, dass eine Sperrfristverschiebung aber grundsätzlich nur auf Grünland und Flächen mit mehrjährigem Feldfutterbau, nicht auf Ackerland möglich ist. Aufgrund der im Mai in Kraft niedersächsischen Landesdüngeverordnung sind weitere Düngungseinschränkungen in den nitratbelasteten (Rote Gebiete) und eutrophierten (Gelbe Gebiete) Gebieten festgelegt. Aufgrund dieser Einschränkungen ist eine frühere Stickstoffdüngung auf Flächen in diesen Gebieten nicht möglich!. Auf diesen Flächen gelten die Sperrfristen der Landes-Düngeverordnung: Rote Gebiete: Keine N-Düngung vom 01.10. bis 31.01; Gelbe Gebiete: keine P-Düngung (und damit auch keine Gülle, Gärreste etc…) vom 01.12. bis 15.02..