19.02.2021rss_feed

Novellierung der TA Luft: zu viele offene Fragen. Anfrage der FDP-Fraktion

Der Entwurf zur Neufassung der Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz, die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft), wurde am 16. Dezember 2020 vom Bundeskabinett nach fast vier Jahren Beratung verabschiedet. In einer kleinen Anfrage (BT-Drucksache 19/26721) greift die FDP-Fraktion eine Kritik des Verbandes unabhängiger Sachverständiger im Agrar-Umweltbereich (VUSA e.V.) und des Bundesverbandes Rind und Schwein (BRS e.V.) auf, die in einer gemeinsamen Stellungnahme vom 17.12.2020 auf mögliche Folgen für die landwirtschaftlichen Betriebe, Tierschutzinvestitionen und die Nutztierstrategie des Bundes aufmerksam machen, sollte die TA Luft in der verabschiedeten Form umgesetzt werden. Mit der Anfrage bittet die Fraktion um die Beantwortung von 24 Fragen, um den Entwurf und seine Folgen für die Wirtschaft einordnen zu können. Der Entwurf wird derzeit in den Ausschüssen beraten. Dem Vernehmen nach, wurden allein für die Landwirtschaft rd. 50 Änderungsanträge über die Länder eingebracht.