09.03.2022rss_feed

Richtlinie zur Förderung von Investitionen in emissionsmindernde Maßnahmen bei der Vergärung von Wirtschaftsdüngern

Das BMEL hat am 1. Februar 2022 die Richtlinie zur Förderung von Investitionen in emissionsmindernde Maßnahmen bei der Vergärung von Wirtschaftsdüngern veröffentlicht. Ziel ist die Unterstützung von Biogasanlagenbetreibern bei Investitionen im Sinne des Umwelt- und Klimaschutzes, insbesondere von emissionsmindernden Biogas-Technologien. Mit der Förderung will die Bundesregierung den Anteil an Wirtschaftsdüngern in Biogasanlagen deutlich erhöhen, um klimarelevante Emissionen aus der Tierhaltung zu reduzieren.

Gefördert werden z. B. die Abdeckungen von Gärrestlagern, die Umrüstung von Bestandsanlagen, spezifische Anlagenteile für Biogas-Neuanlagen oder investitionsbegleitende Maßnahmen. Die nicht rückzahlbare Zuwendung bedingt eine unabhängige sachkundige Begleitung.

Die Förderung ist auf 200.000 € pro Unternehmen und Investitionsvorhaben begrenzt. Dabei ist die Förderhöhe abhängig von der Unternehmensgröße: Klein- und Kleinstunternehmen können bis zu 40 %, mittlere Unternehmen bis zu 25 % und Großunternehmen bis zu 10 % der förderfähigen Investitionssumme erhalten. Bei erheblicher Steigerung des Wirtschaftsdüngeranteils nach den Vorgaben der Richtlinie kann die Förderung um weitere 10 Prozentpunkte erhöht werden. Für die gasdichte Abdeckung von Gärrestlagern beträgt die Förderhöhe unabhängig von der Unternehmensgröße 40 % der Investitionssumme.