01.03.2019rss_feed

Tierschutz: "Mindeststandard ist nichts Anrüchiges"

Deutschland leistet sich wie viele andere Länder auch, ein Tierschutzgesetz, das Mindestanforderungen an die Haltung von Nutztieren gesetzlich festlegt. Auf der Basis der EU-Gesetzgebung wurden diese Anforderungen mit der Tierschutznutztierhaltung präzisiert und laufend angepasst. Ein neues Eckpunktepapier zur Änderung der Verordnung liegt in der Schublade.
Parallel entstehen Haltungs- und Tierwohllabel, die zusätzliche Anforderungen skizzieren und finanziell bewerten. Das Mehr an Investitionen soll und muss über die Ladentheke refinanziert werden. Der Wissenschaftsblogger Sören Schewe, selber Veterinär und angehender Agraringenieur, beobachtet diese Entwicklung mit Sorge. Er behauptet, dass ein Mehr an Siegeln und ein Mehr an Investitionen in Tierwohlställe weder dem Tier noch dem Menschen bringt, wenn der Landwirt depressiv in der Ecke liegt. Was er damit sagen will: Tierwohl steht und fällt mit dem Management, also dem Menschen. Dafür muss ein Betrieb keine Kredite aufnehmen und sich und seine Famlien derart verschulden, dass er nicht mehr weiß, wie die Bankraten zu tilgen sind. Oder anders ausgedrückt: Auch mit alten Ställen ist Mehr-Tierwohl möglich, meint der Tierarzt. Anstatt in Label zu finanzieren, die hohe Investitionskosten zur Folge haben, sollte man mehr Anstrenungen in Ausbildung und Sachkunde stecken.