13.09.2021rss_feed

Unlautere Handelspraktiken (UTP) – BLE ab sofort als Durchsetzungsbehörde zuständig

Am 9. Juni 2021 ist das Agrarorganisationen- und Lieferkettengesetz (AgrarOLkG) in Kraft getreten. Es setzt die UTP-Richtlinie der EU um, die einen einheitlichen Mindestschutzstandard zur Bekämpfung von unlauteren Handelspraktiken in der Lebensmittellieferkette vorgibt. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung ist seit Ende August als Durchsetzungsbehörde zuständig.

Das neue Gesetz gibt Lieferanten die Möglichkeit, sich bei der BLE über unfaire Handelspraktiken ihrer Abnehmer zu beschweren, ohne dass sie befürchten müssen, dass ihre Identität offengelegt wird. Wenn Sie als Lieferant von unlauteren Handelspraktiken betroffen sind, können Sie sich mit einer Beschwerde an das Referat 516 wenden, per Telefon, Fax, E-Mail und Post oder über unser Online-Beschwerdeformular, das Sie hier finden: https://www.ble.de/DE/Themen/Marktorganisation/Unlautere-Handelspraktiken/RMS-Formular/Formular_node.html.