Videoüberwachung in Schlachthöfen
Am 29. April 2026 hat die Bundesregierung den Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes beschlossen. Gegenstand des Entwurfs ist insbesondere die Einführung einer verpflichtenden Videoüberwachung in Schlachthöfen.
Betreiber von Schlachteinrichtungen ab einer gewissen Größe werden verpflichtet, Videoaufzeichnungen von tierschutzsensiblen Vorgängen am Schlachthof anzufertigen und diese der zuständigen Kontrollbehörde zur Verfügung zu stellen. Ziel der Regelung ist die Sicherstellung des Tierschutzes beim Schlachten. Mittels der Videoüberwachung können die zuständigen Behörden die Einhaltung der einschlägigen Tierschutzvorschriften beim Schlachten leichter kontrollieren und erforderlichenfalls durchsetzen.
Das Gesetz soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.
