BRS News Rind

08.09.2020

Anhörung zu Tierwohl in Tierhaltungsanlagen

Mehr Tierwohl und weniger bürokratische Hürden im Baurecht – das ist im Kern das Ziel des Gesetzentwurfs zur Verbesserung des Tierwohls in Tierhaltungsanlagen, den die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD eingebracht haben. Ein Ziel, das Sachverständige aus den Bereichen Landwirtschaft, Tierhaltung, Verwaltungs- und Baurecht sowie Kommunalpolitik durchweg unterstützen. Die konkrete Ausgestaltung des vorgelegten Gesetzesentwurfs jedoch stieß bei einer Anhörung im Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen unter der Leitung von Mechthild Heil (CDU) am Nachmittag des 7. September mehrheitlich auf Kritik der geladenen Experten. Kritisch merkten mehrere Sachverständige insbesondere an, dass der Begriff des Tierwohls im Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen nicht definiert werde. Damit widerspreche der Entwurf dem im Grundgesetz verankerten Bestimmtheitsgrundsatz, wonach die Anwendung von Gesetzen mit herkömmlichen Auslegungsmitteln möglich sein müsse. Martin Schulz, Bundesvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft, schlug in seiner Stellungnahme zur Klärung des Tierwohl-Begriffs das geplante staatliche Tierwohllabel als Maßstab vor. Petra Nüssle, Deutscher Bauernverband, argumentierte, die Definition von Tierwohl entwickle sich dynamisch, man könne nicht bei jeder Veränderung das Baugesetzbuch ändern.

 
07.09.2020

Heute im Bundestag: Anhörung Tierhaltungsanlagen

Der Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen beschäftigt sich heute Mittag um 14 Uhr in einer öffentlichen Anhörung mit der Verbesserung des Tierwohls in Tierhaltungsanlagen. Dazu liegen ein Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD (19/20597) und ein Antrag der FDP (19/20557) vor. Die FDP-Fraktion fordert zusätzliche Änderungen im Bundes-Immissionsschutzgesetz und in der Umweltverträglichkeitsprüfung. Die Sitzung wird live auf www.bundestag.de übertragen."

 
07.09.2020

AI VETS Kongress 2020 wird verschoben - QualiVets-Tagung findet online statt

AI Vets, 04.09.2020 - Der nächste AI VETS-Kongress, der für den 21. und 22. Oktober 2020 am Veranstaltungsort Futuroscope in Chasseneuil-du-Poitou in der Nähe von Poitiers, Frankreich, vorgesehen war, muss um ein Jahr verschoben werden. Das Organisationskomitee begründet diese Entscheidung durch die Einschränkungen infolge der Corona-Pandemie. Im Oktober 2021 soll die Veranstaltung am selben Ort und im selben Zeitraum stattfinden. Die diesjährige QualiVets-Tagung soll jedoch am 21. Oktober 2020 von 10:30 bis 12:30 Uhr mit Hilfe eines Visio-Konferenz-Tools stattfinden. Die technischen Voraussetzungen werden derzeit noch geschaffen.

 
04.09.2020

QS-Futtermittelmonitoring: Weltweite Daten mit Analysen aus 2020 aktualisiert

Die Interaktive Weltkarte zum QS-Futtermittelmonitoring enthält die neuesten Analyseergebnisse aus dem Zeitraum 01/2020 – 06/2020. Sie umfasst mittlerweile Analysedaten zu über 25 Produktgruppen aus 60 Herkunftsländern. Neben einem detaillierten Überblick zu Rohstoffqualitäten beim internationalen Warenverkehr, bietet die interaktive Weltkarte Unternehmen auch die Möglichkeit, die Daten für die betriebsinterne Risikobewertung der Rohwaren und deren Beschaffung zu nutzen. Das QS-Futtermittelmonitoring dient der konsequenten Überwachung von Futtermitteln aus dem QS-System. Daran nehmen alle Futtermittelhersteller, Händler sowie diejenigen landwirtschaftlichen Betriebe, die ihre Futtermittel selbst mischen, teil. Über das ganze Jahr werden dafür systematisch Untersuchungen durchgeführt. Dabei wird überprüft, ob Höchstgehalte, Grenz- und Richtwerte für z.B. Mykotoxine, Dioxine, Pflanzenschutzmittelrückstände und Schwermetalle eingehalten werden. Denn sichere Futtermittel sind die Basis für die Erzeugung sicherer Lebensmittel.

 
04.09.2020

Bundesprogramm zur Investitionsförderung für den Stallumbau zur Gewährleistung des Tierwohls

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) fördert mit dem Bundesprogramm zur Investitionsförderung für den Stallumbau zur Gewährleistung des Tierwohls Stallum- und Stallersatzbauten im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Damit sollen die Vorgaben der Siebten Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung kurzfristig umgesetzt werden. Das Bundesprogramm Stallumbau ist gleichzeitig ein Teil des Konjunkturpakets der Bundesregierung. Für die Förderung des Stallumbaus stehen in den Jahren 2020 und 2021 Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 300 Millionen Euro zur Verfügung.

 
03.09.2020

Serbiens Fleischmarkt leidet unter niedrigen Preisen

Die Folgen der Coronavirus-Krise wirken sich in Serbien noch immer negativ auf die Erzeugerpreise für Fleisch aus. Zurzeit liegen die Preise für Schweinefleisch zwischen 10 % bis 155 % unter denen vor einem Jahr, die Rindfleischpreise sind um 33 % bis 40 % gesunken. Die Inlandsnachfrage stagniert wegen des mangelnden Tourismus und die Exporte sind ebenfalls eingebrochen. Selbst Viehexporteure sind von den Beschränkungen betroffen, da Märkte wie die Türkei, Italien oder China seit März für Serbien geschlossen sind.

 
03.09.2020

Politikoptionen zur Stärkung der Resilienz der Landwirtschaft angesichts demographischer Herausforderungen

Das von der Europäischen Union geförderte Projekt SURE-Farm erarbeitet Grundlagen zum besseren Verständnis der Nachhaltigkeit und Resilienz der europäischen Agrarsysteme. Ein aktueller Policy Brief des Projektes diskutiert Politikoptionen zum Umgang mit demographischen Herausforderungen des Agrarsektors. In den kommenden Jahrzehnten wird es in der Landwirtschaft einen Generationswechsel geben. Die bestehende EU-Agrarpolitik adressiert die Herausforderungen des landwirtschaftlichen Generationswechsels bislang durch eine starke Fokussierung auf Hofnachfolgen. Um den Agrarsektor in Zeiten zunehmenden Anpassungsdrucks bei der Bewältigung der demographischen Herausforderungen zu unterstützen, sollte sich das politische Handeln vor allem auf die Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für die Gewinnung qualifizierter Arbeitskräfte sowie innovative Neueinstiege in den Sektor konzentrieren. Entsprechend ergeben sich Forderungen nach einer stärkeren Unterstützung von Aus- und Weiterbildung von Arbeitskräften, die Erhöhung der Attraktivität ländlicher Gebiete für junge Familien, eine höhere Offenheit für alternative landwirtschaftliche Geschäftsmodelle sowie klare und konsistente Politiken, die eine langfristige Orientierung bieten. Der SURE-Farm Policy Brief Politikoptionen zur Stärkung der Resilienz der Landwirtschaft angesichts demographischer Herausforderungen ist in deutscher und englischer Sprache erscheinen.

 
03.09.2020

Milchkühe N- und P-reduziert füttern

Zunächst konnte man davon ausgehen, dass Deutschland aufgrund der NEC-Richtlinie der Europäischen Union zur Minimierung von nationalen Emissionshöchstmengen seinen Ammoniakausstoß bis zum Jahr 2030 um 29 % reduzieren muss (Basisjahr 2005). Tatsächlich muss, aufgrund deutlich ansteigender Emissionen in den letzten Jahren, Deutschland seine Ammoniakemissionen bis 2030 um ca. 37 % verringern. Die Landwirtschaft ist gefordert, die NEC-Richtlinie einzuhalten. Der überwiegende Teil der landwirtschaftlichen Ammoniakemissionen entsteht bei der Ausbringung von Wirtschaftsdünger sowie im Stall durch die Fütterung und Haltung der Tiere. Weitere Emissionen entstehen bei der Lagerung der Wirtschaftsdünger und auf der Weide. In der Milchviehhaltung ist die N- und P-reduzierte Fütterung eine wichtige Stellschraube.

 
03.09.2020

Milchviehbetriebe gesucht: MuD Tierschutz Projekt MinimA zum Viertelselektiven Trockenstellen

Das Thünen-Institut und das Max-Rubner-Institut starten das MuD Tierschutz Projekt MinimA – Nachhaltige Minimierung des Antibiotikaeinsatzes durch viertelselektive Trockenstellbehandlung bei Milchkühen. Hierfür werden bereits jetzt Milchviehbetriebe gesucht, die bereit sind, sich aktiv in das Projekt einzubringen und Kühe entsprechend einer gemeinsam festgelegten Strategie selektiv trockenzustellen. Ziel ist eine Begrenzung des Einsatzes antibiotikahaltiger Trockenstellpräparate auf Euterviertel, die tatsächlich Infektionen aufweisen. Zu Projektstart werden von mindestens 75 Milchkühen jedes Betriebes Viertelgemelksproben bakteriologisch untersucht, um den Herdenstatus zu erfassen und die Strategie festzulegen. Vor dem Trockenstellen zieht der Betrieb dann selbst die Proben und erhält neben dem Ergebnis den Hinweis, wie die Kuh trockenzustellen ist. Nach der Kalbung erfolgt eine weitere Beprobung zur Erfolgskontrolle. Die Untersuchungen sollen ab Oktober 2020 beginnen.

 
02.09.2020

Seminar Sicherer Umgang mit Rindern

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) bietet ein online-Seminar zum sicheren Umgang mit Rindern an. Die Themen reichen vom Rinderverhalten über das Treiben, Einfangen und Melken bis zum Verladen.