BRS News Schwein
Thüringen: 30 Millionen Euro für mehr Tierwohl
Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft bietet ab 2023 eine erweiterte Tierwohlförderung T(h)ür Tierwohl
an. Von 2023 bis 2027 fördern wir die tierwohlgerechtere Haltung von Rindern und Schweinen mit 30 Millionen Euro. Damit fördern wir bessere Haltungsbedingungen in der Nutztierhaltung und gezielt die Landwirtinnen und Landwirte, die ihren Tieren mehr Wohlbefinden in den Ställen bieten
, so Thüringens Agrarministerin Susanna Karawanskij. Über die neue Tierwohlförderrichtlinie wurden bereits bis Jahresende 2022 die ersten rund 20 Mio. Euro bewilligt.
WLV entrüstet über Ausgestaltung der Förderung der Schweinehaltung
Wochenblatt Westfalen-Lippe - Weil es die große Mehrheit der Schweinehalter von der Förderung ausschließe, wertet Hubertus Beringmeier das Eckepunktepapier zum Umbau der Tierhaltung als
Frontalangriff auf die bäuerlichen Familienbetriebe in Westfalen-Lippe. Die investive Förderung als auch die Förderung von laufenden Mehrkosten ziele in Anlehnung an das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz lediglich auf die Haltungsformen 3 (
Frischluftstall), 4 (
Auslauf/Freiland) und 5 (
Bio) ab. Stufe 2 geht leer aus.
Unternehmen geben Sojafuttermittelanforderungen auf
Durch Credits
konnten deutsche Lieferanten von ALDI Nord und ALDI Süd auf eigene Kosten die Verwendung von Sojafuttermitteln, die nicht nachweislich entwaldungsfrei erzeugt wurden, ausgleichen. Dies betraf Eigenmarken-Produkte aus den Bereichen Geflügel-, Rind- und Schweinefleisch sowie Schaleneier. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) prüfte den Fall, woraufhin ALDI Nord und ALDI Süd ihre Anforderungen aufgaben. Das Verfahren wurde am 23.12.2022 eingestellt.
Aktionsplan Kupierverzicht: Aktualisierte Unterlagen verfügbar
Seit 2019 sind Schweinehalter durch den Nationalen Aktionsplan Kupierverzicht verpflichtet sich intensiv mit der Haltung unkupierter Schweine auseinanderzusetzen. Anlässlich der Änderungen in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung hat die AG Tierschutz nun auch die offiziellen Dokumente des Nationalen Aktionsplans Kupierverzicht überarbeitet und an die neuen gesetzlichen Vorgaben angepasst. Betroffen sind die Tierhaltererklärung, die Risikoanalyse Kupierverzicht, sowie die Handreichung zur Umsetzung. Die neuen Dokumente sind deutschlandweit ab sofort auf den Betrieben zu nutzen. Nach wie vor muss die Tierhaltererklärung einmal pro Jahr von allen schweinehaltenden Betrieben in Deutschland ausgefüllt und vorgehalten bzw. eingereicht werden. Wer noch nicht gänzlich auf das Kupieren verzichtet, muss zusätzlich zweimal jährlich eine betriebliche Risikoanalyse durchführen. Die Handreichung zur Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Kupierverzichts dient als Hilfe und gibt Antworten auf häufig gestellte Fragen. Alle Dokumente sind jetzt verfügbar unter www.ringelschwanz.info/weitere-infomationen/aktionsplan-kupierverzicht.html . Hier finden Sie ebenfalls umfangreiche Informationen zum Kupierverzicht, sowie verschiedene Hilfestellungen, Seminarangebote und Ansprechpartner. Weitere Auskunft gibt auch das Nationale Wissensnetzwerk Kupierverzicht (www.ringelschwanz.info/nationales-wissensnetzwerk-kupierverzicht.html).
Förderung von Innovationen zur mobilen Schlachtung
Im Dezember hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) eine Bekanntmachung über die Förderung von Forschungsvorhaben von Innovationen zur mobilen Schlachtung veröffentlicht. Die BLE betreut die Bekanntmachung als Projektträger. Ziel ist es, tierschutzgerechte Schlachtungen im Herkunftsbetrieb zu fördern sowie die Wertschöpfung im ländlichen Raum zu stärken. Es sollen wirtschaftliche Anreize für landwirtschaftliche Betriebe und regionale, handwerkliche Schlachthöfe geschaffen werden. Die Bekanntmachung über die Förderung von Innovationen zur mobilen Schlachtung, einschließlich der Weideschlachtung
im Herkunftsbetrieb, wurde im Rahmen des Programms zur Innovationsförderung am 21.12.2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Skizzen können bis zum 06.04.2023, 12 Uhr, über das Easy-Online Verfahren eingereicht werden.
Neuausweisung der roten und gelben Gebiete
Zum 30. November 2022 erfolgte eine Neuausweisung der roten und gelben Gebiete. Seit Inkrafttreten der Düngeverordnung 2017, die erstmals eine Ausweisung von mit Nitrat belasteten sowie eutrophierten Gebieten vorgab, ist es nun die dritte Ausweisung innerhalb von fünf Jahren. Für viele Landwirte und Berater ist diese erneute Ausweisung der Gebietskulisse nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten
(kurz: AVV GeA) schwer nachvollziehbar und deren Umsetzung eine große Herausforderung. Insbesondere auch, da sich die ausgewiesenen Gebietskulissen der verschiedenen Jahre teils stark voneinander unterscheiden. Was sind die Hintergründe der Neuausweisung und worin sind die Unterschiede zur vorangegangenen Ausweisung begründet? Dazu stellt die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) Informationen zur Verfügung.
Landwirtschaft im Dialog: Lieferketten in Krisenzeiten sichern - Müssen Handel und Landwirtschaft endlich zusammenrücken?
Am 18. Januar diskutiert top agrar in der Vertretung des Landes Hessen in Berlin mit Bundesumweltministerin Steffi Lemke und weiteren Gästen über Lieferketten in Krisenzeiten. Die Veranstaltung wird ab 19.00 Uhr live über den top agrar - YouTube-Kanal übertragen.
Duroc-Schweine rationiert füttern?
Duroc-Mastschweine sind vor allem durch ihre Robustheit und sehr hohe Fresslust bekannt. Wegen ihres ruhigen Sozialverhaltens werden sie auch zunehmend in Betrieben gehalten, die unkupierte Schweine mästen. Ob die Tiere ad libitum oder doch besser rationiert gefüttert werden sollen, darüber gibt es unterschiedliche Auffassungen. Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen ist in einem zweiten Mastversuch mit Duroc-Kreuzungen dieser Frage nachgegangen.
Forschungsprojekt bestätigt QS-Daten hohes Potenzial zur Bewertung der Tiergesundheit
Ein Team der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover ist im Rahmen eines vom QS-Wissenschaftsfonds geförderten Projektes der Frage nachgegangen, inwieweit sich die QS-Daten rund um die Gesundheit und Haltung von Mastschweinen für eine zentrale Tiergesundheitsdatenbank eignen. Das Projektteam um Prof. Dr. Lothar Kreienbrock kommt in seinem Abschlussbericht zu dem Ergebnis, dass sich die im QS-System erhobenen Daten wie beispielsweise Antibiotikaeinsatz, Salmonellenstatus Schlachtbefunde grundsätzlich verknüpfen lassen. Die Forscher stellen dar, dass die deskriptive
Betrachtung nur einzelner Daten zu Fehleinschätzungen führt und erst die systematische Analyse und
Auswertung normalisierter Daten aussagekräftige Ergebnisse zeigen und Vergleiche zulassen. Viele Daten
bzw. Indices beeinflussen sich gegenseitig und nur die Berücksichtigung des Confounding (Störfaktoren)
ermögliche eine Bewertung der Daten.
Hitzestress bei Nutztieren - Wann wird heiß zu heiß?
Die Abteilung für Physiologie und Biophysik der Veterinärmedizinischen Universität Wien untersucht, wie Hitzestress entsteht, wie er bekämpft werden kann und wie Tiere darauf reagieren. Das aktuelle Vetmed-Magazin 03-04/2022 der Universität beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit dem Thema Hitzestress bei Nutztieren. Es werden Ursachen und Probleme, die durch Hitzestress im Stall entstehen, aufgezeigt und Lösungsansätze in Infografiken präsentiert.