BRS News Schwein
Treibhausgasemissionen der Landwirtschaft 2019 um 1 Prozent gesunken
AgE - In Deutschland sind die Treibhausgasemissionen der Landwirtschaft im Jahr 2019 weiter gesunken. Wie aus der jetzt vom Umweltbundesamt (UBA) vorgelegten, finalen Treibhausgas-Bilanz für 2019 hervorgeht, wurden im Berichtsjahr im Agrarsektor bundesweit insgesamt rund 61,8 Mio t Treibhausgase (THG) in CO2-Äquivalenten freigesetzt; das waren 1,1 % weniger als ein Jahr zuvor. Maßgeblich für den bereits 2015 einsetzenden Abwärtstrend des THG-Ausstoßes der Landwirtschaft sind der Bundesbehörde zufolge ein rückläufiger Mineraldüngereinsatz sowie abnehmende Tierzahlen in den Stallungen. Die Energiewirtschaft hat ihre Treibhausgasemissionen 2019 besonders kräftig reduziert, nämlich um 49,1 Mio t CO2-Äquivalent beziehungsweise 16,6 %, was das UBA der Stilllegung von Kohlekraftwerken, dem Ausstieg aus dem Steinkohlebergbau, niedrigen Gaspreisen sowie dem im Berichtsjahr wind-und sonnenreichen Wetter zuschreibt. Dagegen erhöhten sich die Emissionen der Haushalte und des Sektors Gewerbe, Handel und Dienstleistungen um zusammen 7 Mio t CO2-Äquivalente oder fast ein Zehntel. Im Verkehr nahmen die THG-Emissionen im Jahresvergleich um 1 % auf 165,5 Mio t zu. Insgesamt wurden in Deutschland 2019 nach den endgültigen UBA-Zahlen 809,8 Mio t an Treibhausgasen freigesetzt; das waren 46,1 Mio t oder 5,4 % weniger als im Jahr davor. Gegenüber dem Vergleichsjahr 1990 sind die deutschen Emissionen damit um 35,1 % gesunken. Eine erste Schätzung für die Emissionen 2020 will das Umweltbundesamt Haus Mitte März 2021 vorlegen.
Umfrage: Die Lebenssituation von Frauen auf landwirtschaftlichen Betrieben in Deutschland
Um eine Einschätzung und Bewertung zu derzeitigen Lebensverhältnissen sowie zur Zukunftsperspektive der Frauen in der Landwirtschaft und deren Bedeutung für den sozialen Zusammenhalt in ländlichen Regionen vornehmen zu können, wird vom Thünen-Institut für Betriebswirtschaft und der Universität Göttingen eine deutschlandweite Untersuchung mit Workshops, Interviews und einer Online-Befragung durchgeführt. Die Studie wird vom Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) finanziert. Die Ergebnisse werden nach Abschluss des Projektes über den LandFrauenverband und die landwirtschaftliche Fachpresse veröffentlicht.
GFFA-Fachpodium „Nachhaltige Futtermittel für nachhaltige Lebensmittel - globale Lösungen zur Klimaresilienz und zum Klimaschutz“
Experten aus der Tierernährung diskutierten im Rahmen eines Fachpodiums auf dem Global Forum for Food and Agriculture 2021 (GFFA) am 21.01. globale und lokale Möglichkeiten zur Reduzierung des ökologischen Fußabdrucks von Futtermitteln. Wissenschaftler der Tierernährung zeigten dazu aktuelle Forschungsergebnisse und Einflussmöglichkeiten auf, verdeutlichten die Wirkungen für die Erreichung der Klimaschutzziele und diskutierten konkrete Lösungsvorschläge bei der Beschaffung von Agrarrohstoffen. Zugleich wurden Entwicklungspotenziale für weitere Maßnahmen, u.a. bilateraler staatlicher Vereinbarungen und deren Grenzen deutlich gemacht. So erläuterte Dr. Wolfgang Trunk als Vertreter der Europäischen Kommission den EU-Ansatz für eine Versorgung mit nachhaltigen Futtermitteln und ging dabei insbesondere auf die in der Farm-to-Fork-Strategie aufgeführten Elemente ein. Prof. Dr. Wilhelm Windisch von der Technischen Universität München stellte sein Konzept der tierbasierten Bioökonomie vor und hob dabei die Rolle der Tiere bei der Verwertung von nicht essbarer Biomasse hervor. Dr. Gert van Duinkerken von der Universität Wageningen sprach über die Herausforderungen und Trends in der Tierernährung vor Hintergrund der Kreislaufwirtschaft für eine Lebensmittelproduktion mit dem Ziel eines geringen CO2-Fußabdrucks sowie verringerten Lebensmittelverlusten und -verschwendung.
Online-Seminar: Kastenstand, Bewegungsbucht, Sensorfütterung, Raufutter – welche Lösungen gibt es?
Die Änderung der Nutztierhaltungsverordnung betrifft alle Schweinehalter. Passend zum Thema bietet das Wochenblatt für Landwirtschaft & Landleben ein Online-Fachforum für Schweinehalter an. Am 1. Februar ab 19 Uhr stellt Bernhard Feller die wesentlichen Änderungen vor. Vor allem aber präsentiert der Stallbau-Spezialist der Landwirtschaftskammer NRW Lösungen: Wie lassen sich die 5 m² pro Sau im Deckzentrum realisieren? Was müssen Sauenhalter bei Bewegungsbuchten im Abferkelbereich beachten?
Bartels: „Konkrete Entscheidungen sind gefragt“
aef - Politische Entscheidungen sind gefragt. Weitere Gremien zur Suche nach dem großen Konsens in der Agrar- und Ernährungspolitik sind unter den aktuellen Umständen nicht zielführend.
Dies erklärte der Vorsitzende des Agrar- und Ernährungsforums Oldenburger Münsterland, Uwe Bartels. Leider seien die zuständigen Ressortministerinnen Klöckner und Schulze bei bedeutsamen und für den Transformationsprozess notwendigen Gesetzesvorhaben nicht zur Konsensbildung fähig, obwohl das genau ihre Pflicht und Verantwortung ist. Deshalb seien sie auch ungeeignete Vorbilder für die Gesellschaft bei der Suche nach einem gesamtgesellschaftlichen Konsens.
Urteil: bei Veräußerung eines Sauenbestandes kein Vorsteuerabzug
Der Verkauf eines Sauenbestands bei gleichzeitiger Verpachtung der Ställe ist keine umsatzsteuerpflichtige Geschäftsveräußerung im Ganzen, urteilte das Finanzgericht Münster (Urteil vom 20.05.2020, 15 K 1850/17). Damit bestätigt es die Auffassung des Finanzamts, das von einer Geschäftsveräußerung im Ganzen ausging und den Vorsteuerabzug verweigerte. Das Finanzgericht hat die Revision vor dem Bundesfinanzhof zugelassen (V R 18/20).
Wandel in der Haltung von Rindern und Schweinen
Erste Ergebnisse der Landwirtschaftszählung 2020 der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder wurden am 21. Januar 2021 in Wiesbaden vorgestellt. In nur 10 Jahren seit der letzten Zählung hat sich die Haltung von Rindern und Schweinen gewandelt. Bei den Rindern ist die Laufstallhaltung weiter ausgebaut worden. Ihr Anteil an den Haltungsplätzen stieg im letzten Jahrzehnt von 75 % auf 83 %. Nur noch 10 % aller Haltungsplätze befanden sich 2020 in Ställen mit Anbindehaltung. 52 % der Betriebe mit Anbindehaltung praktizierten eine Kombination mit der Weidehaltung. In der Schweinehaltung stieg dagegen der Anteil der Ställe mit Vollspaltenboden, und zwar von 67 % auf 79 % im Jahr 2020. Andere Haltungsverfahren, wie beispielsweise Haltungsplätze mit Tiefstreu waren mit nur 4 % kaum verbreitet.
DBV: Bundestag berät Baulandmobilisierungsgesetz
Anlässlich der ersten Lesung des Baulandmobilisierungsgesetzes im Deutschen Bundestag fordert der Deutsche Bauernverband von der Politik ein ehrliches Bekenntnis und mehr Unterstützung beim Tierwohl. Das derzeitige Baurecht steht dem Umbau von Ställen in Richtung höherer Tierwohlstandards entgegen
, sagt der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes, Bernhard Krüsken. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zum Baulandmobilisierungsgesetz einen Vorschlag für den Tierwohlstallbau gemacht. Die Bundesregierung griff diesen jedoch nicht auf. Deshalb appelliert der DBV-Generalsekretär nun an die Abgeordneten des Deutschen Bundestags. Die Bauern wollen mehr Tierwohl umsetzen und müssen nun feststellen, dass die öffentlichen politischen Bekundungen zur Unterstützung dieses Weges Makulatur sind. Notwendige bauliche Erweiterungsmaßnahmen oder ein Ersatzbau sind nach der Maßgabe der Bundesregierung nicht möglich, mehr Platz oder Ausläufe für die Tiere wären so blockiert
, so Krüsken.
Landakademie mit neuer Lernplattform und größerem Angebot
Die Landakademie bietet mit ihrem Umzug zur Lernplattform E-Learning im Dialog GmbH jetzt eine neue Plattform mit einem größeren Fortbildungssprogramm an. Neu im Fortbildungsangebot ist der Praxis-Talk. In diesem kostenfreien Videotutorial werden Landwirte und Landwirtinnen in die Debatte innovativer Prozesse eingebunden. Aktuelle Angebote sind u.a. neben acht Kursen im Themenbereich Tierwohl/Tierschutz für Schweinehalter, die am Programm der Initiative Tierwohl (ITW) teilnehmen, Kurse zum Fruchtbarkeitsmanagement und zur Prävention, Behandlung und Sanierung von Mastitis für Milchviehbetriebe.
Fördermittel Stallumbau müssen bis 15. März beantragt werden
Die BLE fördert mit dem Bundesprogramm zur Investitionsförderung für den Stallumbau zur Gewährleistung des Tierwohls Stallum- und Stallersatzbauten im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. Damit sollen die Vorgaben der Siebten Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung kurzfristig umgesetzt werden. Der Fördersatz beträgt 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die Höchstgrenze für die Förderung beträgt 500.000 Euro pro landwirtschaftlichem Betrieb und Investitionsvorhaben. Das Vorhaben muss bis zum 15. März 2021 beantragt werden und dann bis Ende des Jahres 2021 abgeschlossen sein.
Der BRS erinnert daran, dass anstehende Investitionen u.U. ein Anlass sein könnten, den Wechsel zur Regelbesteuerung zur prüfen. Betriebe mit einem Umsatz von mehr als 600.000 €/Wirtschaftsjahr werden voraussichtlich ab dem 1.1.2022 nicht mehr pauschalieren dürfen.