07.12.2020rss_feed

BZL informiert über Fleisch- und Verarbeitungsqualität von Jungebern und Immunokastraten

Das Verbot der betäubungslosen Kastration von Ferkeln tritt am 1.1.2021 in Kraft. Es werden dann mehr Jungeber und immunokastrierte Schweine geschlachtet. Deren Fleisch- und Verarbeitungsqualitäten unterscheiden sich von chirurgisch kastrierten Tieren. Das Bundesinformationszentrum Landwirtschaft (BZL) hat dazu jetzt das kostenlose Faltblatt Fleisch- und Verarbeitungsqualität von Jungebern und Immunokastraten für mittlere und kleine Schlacht- und Verarbeitungsbetriebe herausgegeben. Darin wird unter anderem erläutert, was wichtig bei der Schlachtung ist, wie sich die Schlachtkörper im Muskelfleischanteil oder in der Fettqualität unterscheiden und welche Auswirkungen das auf die Verarbeitung hat. Laut BZL ist die Verwendung von chirurgisch- und immunokastriertem Eberfleisch bei der Herstellung von Fleischerzeugnissen keinerlei Einschränkungen unterworfen. Existierende Qualitätsschwankungen lägen innerhalb der Schwankungsbreite des marktüblichen Angebots, auch der von weiblichen Tieren. Geruchsunauffälliges Fleisch und Fettgewebe von Jungebern sei dagegen hinsichtlich der Verwendung eingeschränkt. Die mangelnde Zusammensetzung und Ausprägung des Fettgewebes sei insbesondere bei der Herstellung von traditionellen Kochschinken, Rohschinken und Rohwurst nachteilig. Mehrjährige Erfahrungen aus der industriellen Vermarktung zeigten aber auch, das Fleisch von Jungebern zu Frischfleisch, Hackfleisch, marinierten Erzeugnissen und zu Brüh- und Kochwürsten, eingesetzt werden könne.