BRS News
Biosicherheit in der Tierhaltung: Hobbyhalter tragen Mitverantwortung
In Deutschland gelten 58 der insgesamt 81 einheimischen Nutztierrassen als gefährdet. Der Erhalt dieser Rassen wird durch Erhaltungszuchtprogramme unterstützt. Einheimische Nutztierrassen sind an ihre jeweiligen Regionen angepasst. Das macht sie zu prädestinierten Pflegern genau dieser Landschaften. Oft sind es kleinere Hobbyhaltungen, die einzelne, selten gewordene Rassen züchten. Da Krankheiten besonders oft von Wildtieren übertragen werden, sind Biosicherheitsmaßnahmen bei der häufig praktizierten Freilandhaltung von Hobbybetrieben besonders wichtig. Maßnahmen wie Umzäunungen, Reinigung und Desinfektion müssen daher von allen Tierhaltungsbetrieben eingehalten werden – unabhängig von deren Bestandsgröße. Darüber hinaus sollten für jeden Betrieb individuelle Biosicherheitsmanagementpläne erstellt werden, in denen Verfahren zur Seuchenprävention beschrieben sind. Leider unterschätzen Hobbyhalter oft das Risiko und setzen die Biosicherheitsmaßnahmen nicht konsequent genug um.
Landjugend fordert klare Signale für Nachwuchs, Berufsstand und Planungssicherheit
Auf dem Deutschen Bauerntag in Berlin hat der Bund der Deutschen Landjugend (BDL) am 26. Juni den Delegierten, zahlreichen Gästen sowie Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer seine Forderungen vorgestellt. Die Bundesvorsitzenden des BDL, Theresa Schmidt und Lars Ruschmeyer, machten klar: Die junge Generation ist bereit, Verantwortung zu übernehmen. Dafür braucht sie politischen Rückhalt. Für die Landjugend ist Nachwuchsförderung keine Aufgabe, sondern Kern des eigenen Selbstverständnisses. Die Zukunft des Berufsstandes besteht nicht nur aus Profis auf dem Hof, sondern auch aus Menschen, die sich in Politik und Verbänden einbringen
, betonte Ruschmeyer. Seit 76 Jahren steht die Landjugend für den Nachwuchs und für Engagement in den ländlichen Räumen.
Bundespolitik: Rainer will Empfehlungen des Bürgerrats Ernährung erneut prüfen
In einem aktuellen Newsletter des Deutschen Bundestages (Landwirtschaft und Umwelt – Nr. 41) äußerte sich Bundesminister Rainer zu seiner Rolle als Ernährungsminister. Dabei kündigte er an, die in der vergangenen Legislaturperiode erarbeiteten Empfehlungen des Bürgerrates Ernährung im Wandel
erneut zu prüfen. Ziel sei es, mögliche Umsetzungspotenziale zu identifizieren. Der Bürgerrat hatte sich unter anderem für eine gesündere und ausgewogenere Ernährung ausgesprochen.
Deutscher Bauernverband veröffentlicht Online-Geschäftsbericht 2024/25
Mehr Politikwechsel wagen
– unter diesem Titel stellte der Deutsche Bauernverband (DBV) am 25.06. in der Präsidiumssitzung anlässlich des Deutschen Bauerntages seinen Online-Geschäftsbericht 2024/25 vor. Angesichts globaler Krisen fordert der DBV eine Politik, die die Landwirtschaft als Rückgrat der Versorgungssicherheit anerkennt. Denn, so heißt es im Vorwort, Versorgungssicherheit sei keine Selbstverständlichkeit. Vielmehr ist sie laut DBV-Präsident Joachim Rukwied und Generalsekretär Bernhard Krüsken, das Ergebnis engagierter und leidenschaftlicher Arbeit unserer Landwirtinnen und Landwirte
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Virtuelle Zäune: Schweden plant Zulassung
In Schweden sollen virtuelle Zäune zur Lenkung von Weidetieren zugelassen werden. Wie das Stockholmer Agrarressort mitteilte, hat sich die Minderheitsregierung zusammen mit den Schwedendemokraten (SD) darauf verständigt, die Tierschutzverordnung dahin gehend anzupassen. Dies bedarf der Zustimmung der EU-Kommission, der nun ein Vorschlag vorgelegt werden soll. Ziel ist, dass ab dem 1. Januar 2026 virtuelle Zäune im nordischen Land eingesetzt werden können. Bei einem virtuellen Elektrozaun handelt es sich um ein häufig solarbetriebenes, GPS-fähiges Halsband für Weidetiere. Mithilfe der digital vorgegebenen Grenzen kann Weidevieh gelenkt und eingehegt werden. In Schweden sollen solche virtuellen Zäune deshalb vom Elektroschock-Verbot in der Tierschutzverordnung ausgenommen werden, wie es bei physischen Elektrozäunen bereits gehandhabt wird.
Stoffstrombilanzverordnung wird abgeschafft
Im Zuge des Bürokratieabbaus schafft das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) die Stoffstrombilanz ab. Das Bundeskabinett hat die vollständige Aufhebung am 24.06. verabschiedet. Damit setzt das BMLEH einen zentralen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag um und sorgt für Entlastungen im landwirtschaftlichen Alltag.
Volle Agrardieselrückvergütung kommt zurück
Die Bundesregierung hat sich auf einen Haushaltsentwurf für 2025 verständigt, in dem u.a. die vollständigen Wiedereinführung der Agrardieselrückvergütung von 21,48 Cent zum 1. Januar 2026 vorgesehen ist. Damit will die Bundesregierung die Landwirtschaft mit rund 430 Millionen Euro jährlich unterstützen. Derzeit werden landwirtschaftliche Betriebe nur noch mit 6,44 Cent pro Liter steuerlich entlastet. Ab 1. Januar 2026 sollte die Entlastung komplett entfallen.
Infoplakat „Kreislaufwirtschafterin“ jetzt im Europaletten-Format verfügbar

Die Landesvereinigung der Milchwirtschaft NRW e.V. bietet Milcherzeugern aus NRW die Infotafel Die Kuh als Kreislaufwirtschafterin
als Hofbanner im Format einer Europalette (120 x 80 cm) kostenfrei an. Die wetterfesten PVC-Banner können auf einer Europalette angeschraubt und an passenden Stellen platziert werden. Über einen QR-Code auf dem Hofbanner kommen die Nutzer auf weitere Informationen zum Thema und zum neu produzierten Video Die Kreislaufwirtschafterin
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Agrarausschuss für Änderungen beim Tierhaltungskennzeichen
(hib/NKI) Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Heimat hat am 24.06. den von den Fraktionen von CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf des Ersten Gesetzes zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes
(21/327) verabschiedet. Der Gesetzentwurf sieht vor, das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz zu verschieben, sodass es am 1. März 2026 startet, um betroffenen Lebensmittelunternehmern weitere Zeit zur Umsetzung der Vorgaben einzuräumen. Ursprünglich sollte das neue Label für frisches Schweinefleisch ab dem 1. August 2025 im Handel zu finden sein.
Gesetz zur Verschiebung neuer Öko-Regelungen beschlossen
(hib/NKI) Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Heimat hat am 24.06. den von den Fraktionen von CDU/CSU und SPD eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes (21/328) beschlossen. Der Bundestag soll über das Gesetz am Donnerstagabend abstimmen. Das Gesetz regelt die Umsetzung der Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union. Konkret geht es um Öko-Regelungen für Weidehaltung in Milchbetrieben und für die Förderung von Biotopverbunden, die der Förderung der Artenvielfalt dienen sollen. Mit dem eingebrachten Gesetzentwurf will die Bundesregierung die Verschiebung der Einführung neuer Öko-Regelungen im Rahmen der GAP-Förderung von 2026 auf 2027 erreichen.