26.11.2020rss_feed

Neuausweisung der „Rote Gebieten“ in Niedersachsen

Im Frühjahr ist die neue Düngeverordnung in Kraft getreten. Damit ist die Pflicht verbunden, die nitrat- und phosphatsensiblen Gebiete auf Basis der im September von Bund und Ländern verabschiedeten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV) neu auszuweisen. Am 25.11. hat Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast den Entwurf der neuen Verordnung in die landesinterne Ressortabstimmung gegeben. Dazu gehören auch 1.800 Detailkarten mit den sogenannten Roten Gebieten. Der Entwurf regelt insbesondere die künftige Abgrenzung dieser Gebiete und zusätzliche Maßnahmen, die dort einzuhalten sind. Aus Sicht Niedersachsens ist besonders die nun vorgenommene Berücksichtigung der Emissionsdaten erfreulich. Diesen Verursacheransatz hatte Niedersachsen gegenüber dem Bund immer vehement eingefordert, betonte Ministerin Barbara Otte-Kinast. Die Berechnung der Emissionen berücksichtigt auch den deutlich gesunkenen Mineraldüngereinsatz in Niedersachsen und hat dadurch Auswirkungen auf die Neuausweisung der Roten Gebiete. Die Roten Gebiete werden damit im Vergleich zur bisherigen Kulisse kleiner. Nach derzeitigem Stand sind es nun rund 31 Prozent, statt bislang 39 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche (LF).