07.05.2024rss_feed

OVG Lüneburg bestätigt Schnellverfahren zum Wolf-Abschuss im Grundsatz

Das Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (OVG) hat am 6.5.2024 die Begründung zum Beschluss vom 12. April 2024 zum Schnellabschussverfahren veröffentlicht. Das OVG hat das sogenannte Schnellabschussfahren im Grundsatz bestätigt und teilt die Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts Oldenburg nicht, dass dieses gegen das Bundesnaturschutzgesetz verstoße. So teilt das Gericht die fachliche Einschätzung des Umweltministeriums, dass sich die neuen Verfahren ‚mit hoher Wahrscheinlichkeit auf einen Wolf beziehen, von dem weitere Nutztierrisse drohten‘. Daher ist die Tötung eines Wolfs innerhalb von drei Wochen nach dem letzten Weidetierriss in einem Radius von einem Kilometer ohne genetische Identifizierung ‚nicht zu beanstanden‘. Das OVG hat jedoch im konkreten Einzelfall in der Region Hannover die Abschussgenehmigung formal und materiell kritisiert. So können keine pauschale Festlegung von Gebieten mit erhöhtem Rissaufkommen erfolgen, sondern es müsse im Einzelfall begründet werden, dass es zu erheblichen Schäden für die Landwirtschaft komme. Auch müsse der vorhandene Herdenschutz bei Rindern und Pferden als milderes Mittel zum Abschuss näher geprüft werden. Die Hürden für Abschüsse im Einzelfall werden durch das OVG-Urteil zukünftig deutlich höher und schwieriger. Zwar sind Schnellabschüsse grundsätzlich möglich, aber sie müssen in jedem Einzelfall ausführlich begründet werden.