22.09.2020rss_feed

Stallbaugenehmigung: Gericht gibt NABU-Einspruch nicht statt

Der 12. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 15. September 2020 entschieden, dass ein Landwirt aus Wedemark von der ihm von der Region Hannover erteilten sofort vollziehbaren immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für die Erweiterung seiner Hähnchenmastanlage um zwei Ställe auf insgesamt 164.000 Tierplätze trotz des dagegen vom Naturschutzbund Deutschland (NABU) eingelegten Widerspruchs Gebrauch machen darf (Az.: 12 ME 29/20).

Zur Ermittlung des Futterflächenbedarfs könne allein darauf abgestellt werden, in welchem Umfang ein Futteranbau Flächen erfordern würde, der nur den Energiebedarf der Tiere zu decken bestimmt sei. Der vom NABU vorgetragenen Kritik, dass die im Widerspruchsverfahren zur Verfügung stehende Futterflächenbedarfsberechnung der Landwirtschaftskammer Niedersachsen fehlerhaft sei, weil darin der Flächenbedarf für den Anbau der in üblichen Futtermischungen enthaltenen eiweißliefernden Pflanzen nicht berücksichtigt werde, sei nicht zu folgen.