BRS-ASP
Erneuter Schweinestau durch ASP: Betriebe in Existenznot
Am 16. Juli 2021 wurde der Verdacht der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Tieren aus zwei Hauschweinbeständen in Brandenburg bestätigt. Allen Beteiligten war zwar bewusst, dass sich die Bedingungen, unter denen Schweine aus Sperrzonen z.B. zur Schlachtung verbracht werden, weiter verschärfen werden, das genaue Ausmaß konnte allerdings keiner vorher abschätzen. Ein vollständiger Abnahmestopp von Schweinen aus allen Landkreisen, in denen ASP positive Wildschweine gefunden wurden, war somit nicht vorhersehbar.
Die Vermarktung der Schachtschweine aus Brandenburg und Sachsen war generell schon erschwert, da nur ein Schlachthof unter hohen Auflagen beliefert werden konnte. Dies hatte bereits zusätzliche Kosten von ca. 25 €/Mastschwein verursacht. Dass aktuell keine Schweine aus den Restriktionszonen geschlachtet werden, wird drastische Konsequenzen haben. Aus den Restriktionszonen fallen wöchentlich ca. 4.000 Mastschweine an, die sich nun zurückstauen. Selbst wenn die Schlachtung von Tieren aus der Sperrzone II in der nächsten Woche wieder aufgenommen wird, lässt sich der Überhang nicht zeitnah abbauen, da der Schlachthof nach unseren Informationen nur ca. 2.500 Tiere pro Woche abnehmen kann. Folglich fürchten sich einige Tierhalter vor tierschutzrelevanten Problemen auf ihren Betrieben.
Wir hoffen sehr, dass den Betrieben zeitnah eine Zukunftsperspektive geboten wird und bitten alle Beteiligten unter den besonderen Umständen und unter Einhaltung größtmöglicher Sicherheitsmaßnahmen, die Möglichkeit zu prüfen, nach der geltenden EU-Verordnung auch Tiere aus der Sperrzone III in andere Gebiete zur Schlachtung verbringen zu können. Jetzt ist auch die Solidarität der Schlachthöfe und des LEH mit den Betrieben in Form eines finanziellen Entgegenkommens gefragt. Zusätzlich muss ein Förderprogramm bei einem seuchenbedingten temporären Ausstieg aus der Schweinehaltung angestrebt werden.
Afrikanische Schweinepest beim Schwarzwild: Erster amtlich bestätigter Ausbruch im Landkreis Barnim
Im Landkreis Barnim ist zum ersten Mal bei Wildschweinen die Afrikanische Schweinepest (ASP) nachgewiesen worden. Das Nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut hat den amtlichen Verdacht am 28.07.2021 bestätigt. Es handelt sich dabei um eine Überläuferbache, die als Fallwild auf dem Gebiet der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen, nur wenige Kilometer von der deutsch-polnischen Grenze entfernt, am 25. Juli 2021 gefunden wurde, sowie drei Frischlinge, die in unmittelbarer Nähe am selben Tag krank erlegt wurden. Der Fundort liegt in der bereits eingerichteten Sperrzone I (Pufferzone).
ASP-Allgemeinverfügungen der Landkreise Spree-Neiße und Märkisch-Oderland veröffentlicht
Die Landkreise Spree-Neiße und Märkisch-Oderland haben aufgrund von Ausbrüchen der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Hausschweinebeständen Allgemeinverfügungen veröffentlicht.
ASP: Länder müssen die Einhaltung der Biosicherheit in Kleinstbetrieben besser kontrollieren
Vor dem Hintergrund der ersten Fälle von Afrikanischer Schweinepest (ASP) in Hausschweinbeständen in Brandenburg hat unter der Leitung von Staatssekretärin Beate Kasch der Zentrale Krisenstab Tierseuchen
erneut getagt. Die Staatssekretärin betonte die hohe Bedeutung der betrieblichen Biosicherheit und fordert die Länder auf, die Einhaltung dieser Maßnahmen auch in den Kleinstbetrieben besser zu kontrollieren. Weiterhin befasste sich der Krisenstab mit der aktuellen Lage hinsichtlich des Schweinefleisch-Exports in Drittländer. Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung Nr. 127/2021 des BMEL.
ASP: Bundesministerin Klöckner appelliert, die Hausschweinbestände zu schützen
Vor dem Hintergrund der Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in den Hausschweinbestand von drei Betrieben in Brandenburg erwartet die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, dass die betroffenen Bundesländer die Hausschweinbestände konsequent schützen. Es müsse sichergestellt sein, dass die angeordnete Aufstallung umgesetzt und zum Beispiel von Brandenburg, wo das Virus in den Hausschweinbestand eingedrungen ist, wirksam kontrolliert werde. Nur so könnten Betriebe mit Freilandhaltung oder Auslaufhaltung bestmöglich nach außen abgeschottet werden, sodass eine Übertragung von ASP über Kontakt zu Wildschweinen, durch den Eintrag durch Vögel oder durch von anderen Tieren eingeschleppte, kontaminierte Kadaverteile oder Lebensmittel ausgeschlossen werden kann.
Afrikanische Schweinepest: Keine Gefahr für Verbraucherinnen und Verbraucher
Die am 15. Juli 2021 erstmals in Deutschland bei Hausschweinen festgestellte Afrikanische Schweinepest (ASP) stellt für den Menschen keine Gesundheitsgefahr dar. Der Erreger der ASP ist nicht auf den Menschen übertragbar
, sagt Professor Dr. Dr. Andreas Hensel, Präsident des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR). Weder vom direkten Kontakt mit kranken Tieren noch vom Verzehr von Lebensmitteln, die von infizierten Haus- oder Wildschweinen stammen, geht ein Risiko für die Gesundheit aus.
Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt: Ein weiterer Betrieb von der Afrikanischen Schweinepest (ASP) betroffen
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) informiert, dass die Afrikanische Schweinepest (ASP) bei Hausschweinen in einem weiteren Kleinstbetrieb im Landkreis Märkisch-Oderland in Brandenburg bestätigt ist. Das Nationale Referenzlabor – das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) – hat die Tierseuche in entsprechenden Proben nachgewiesen. Der Betrieb befindet sich in der bisherigen Sperrzone, die aufgrund der Ausbrüche der ASP bei Wildschweinen eingerichtet war. Die Afrikanische Schweinepest war am Donnerstag erstmals in zwei Hausschweinbeständen in Deutschland (Landkreis Märkisch-Oderland und Landkreis Spree-Neiße) nachgewiesen worden. Derzeit laufen die epidemiologischen Untersuchungen nach der Eintragsursache. Dabei werden die örtlichen Behörden vom bundeseigenen FLI unterstützt.
BRS zur ASP in zwei Brandenburger Hausschweinebeständen

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat heute informiert, dass sich der Verdacht der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Tieren aus zwei Hauschweinbeständen in Brandenburg bestätigt hat. Die positiv getesteten Schweine stammen aus einem Bio-Betrieb im Landkreis Spree-Neiße und einer Kleinst-Haltung im Landkreis Märkisch-Oderland. Bislang war die ASP in Deutschland nur bei Wildschweinen aufgetreten.
Wir sind bestürzt über die Meldung von heute Morgen
, teilt Dr. Nora Hammer, Geschäftsführerin des Bundesverbandes Rind und Schwein e.V. (BRS) in einer ersten Reaktion mit.
Niedersachsen: Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest
Niedersachsen verstärkt seine Prävention für den Fall eines Ausbruches der Afrikanischen Schweinepest (ASP). Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast und die Firma AN Vorsorge GmbH, Großenkneten unterzeichneten am 16.07. die Rahmenvereinbarung zur Bekämpfung der ASP beim Wildschwein. Die Firma AN Vorsorge ist die künftig zuständige Wildtierseuchen-Vorsorgegesellschaft. Aufgaben der AN-Vorsorge GmbH sind: die Einrichtung von Vorhaltemaßnahmen, die Durchführung von angeordneten Bekämpfungsmaßnahmen im Auftrag der zuständigen Veterinärbehörde sowie die Weiterentwicklung von Bekämpfungsmaßnahmen für den Fall des Ausbruches der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen. Die von der AN Vorsorge GmbH zu erbringenden Leistungen sind in vier Stufen eingeteilt: So werden bereits vor dem Ausbruchsfall (Stufe 0) entsprechende Vorhaltemaßnahmen in Form von Material und Personal sichergestellt. Dies dient dazu, im Seuchenfall schnell mit dem notwendigen Material und der erforderlichen Fachkompetenz aktiv werden zu können. Hierfür zahlt das Land in den nächsten Jahren eine Jahrespauschale in Höhe von 435.000 Euro. Die drei weiteren Stufen im Falle eines Ausbruches der ASP beim Wildschwein in Niedersachsen sind die Stufe 1 (Aktivierungsphase), Stufe 2 (Verlegungsphase) und Stufe 3 (Einsatzphase). Diese Stufen werden bei Bedarf direkt von der jeweils betroffenen und zuständigen kommunalen Veterinärbehörde beauftragt. Damit ist diese als Auftraggeber berechtigt, bestimmte Leistungen auf eigene Rechnung bei der AN Vorsorge GmbH zur Unterstützung bei der Bekämpfung abzurufen.
Erste Fälle von Afrikanischer Schweinepest bei Hausschweinen in Deutschland
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) informiert, dass sich der Verdacht der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Tieren aus zwei Hauschweinbeständen in Brandenburg bestätigt hat. Das Nationale Referenzlabor – das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) – hat die Afrikanische Schweinepest heute in den Proben nachgewiesen. Es handelt sich damit um die ersten Fälle der Tierkrankheit bei Hausschweinen in Deutschland. Bislang war die ASP in Deutschland nur bei Wildschweinen aufgetreten. Die positiv getesteten Schweine stammen aus einem Bio-Betrieb im Landkreis Spree-Neiße und einer Kleinst-Haltung im Landkreis Märkisch-Oderland. Über die bestehenden Sperrzonen wegen ASP bei Wildschweinen (Kerngebiete, gefährdete Gebiete, Pufferzonen) hinaus werden nun um die betroffenen Betriebe Schutzzonen und Überwachungszonen eingerichtet. Die Bestände werden gesperrt.