14.01.2021

Brandenburg: Verlängerung der Jagdzeit auf Schalenwild in den von ASP betroffenen Gebieten bis 31. Januar 2021

Die oberste Jagdbehörde in Brandenburg hat mit Allgemeinverfügung vom 16. Dezember 2020, erschienen im Amtsblatt für Brandenburg am 13. Januar 2021, die Jagdzeit auf Schalenwild, die regulär am 15. Januar endet (mit Ausnahme von Schwarzwild, dieses wird ganzjährig bejagt), in den von der ASP betroffenen Gebieten bis zum 31. Januar 2021 verlängert. In den Landkreisen Spree-Neiße, Oder-Spree, Dahme-Spreewald, Märkisch-Oderland, Barnim und Uckermark sowie den kreisfreien Städten Frankfurt/Oder und Cottbus darf Schalenwild (Rot-, Dam- und Muffelwild) im Rahmen des bestehenden Abschussplanes zwei Wochen länger als regulär zulässig bejagt werden. Auch Rehwild, welches in Brandenburg ohne Abschussplan bejagt wird, fällt unter diese Ausnahmeregelung. Die Durchführung der Jagden in den Restriktionsgebieten der ASP steht unter dem Vorbehalt der veterinärbehördlichen Anordnungen, soweit ein Jagdverbot weiterhin durch die tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügungen der Landkreise angeordnet ist.

 
14.01.2021

ASP: Friedrich-Loeffler-Institut empfiehlt Aufstallung in gefährdeten Regionen

Das Friedrich-Loeffler-Institut hat am 7.12.2020 seine aktualisierte Risikoeinschätzung einer Übertragung der Afrikanischen Schweinepest auf Schweine in Auslauf- oder Freilandhaltungen veröffentlicht. Es macht darin deutlich, dass Hausschweinebestände, in deren Nähe ASP-infizierte Wildschweine festgestellt wurden, einem höheren Risiko unterliegen, einen ASP-Ausbruch zu erleiden. Es stellt fest, dass durch die nachgewiesene Verschleppung von potentiell infiziertem oder kontaminiertem Material die in der SchHaltHygV vorgesehenen Maßnahmen für Auslauf- und Freilandhaltungen einen Eintrag des ASP-Virus nicht mit der erforderlichen Sicherheit verhindern können und empfiehlt daher die Aufstallung aller in Auslauf oder Freilandhaltungen lebenden Schweine (Aufstallungsgebot) in gefährdeten Regionen.

Das kann für Betriebe, die nach den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 889/2008 Tiere vermarkten zu Problemen führen. Da die Betriebe unverschuldet in diese Situation geraten, ist dafür Sorge zu tragen, dass die Betriebe ihren Biosiegelstatus nicht verlieren. Die Agrar-Staatssekretäre von Bund und Ländern wollen die Freilandhaltung von Schweinen dagegen auch beim Ausbruch der ASP weiter erlauben.

 
14.01.2021

Umfrage zu den einzelbetrieblichen Kosten der Afrikanischen Schweinepest

Die Universität Hohenheim hat eine Online - Umfrage erstellt, um die Kosten in Bezug auf die Afrikanische Schweinepest (ASP) auf Betriebsebene zu ermitteln. Damit sollen Präventions- und Seuchenfallkosten der ASP erhoben werden. Die Umfrage dauert 20 bis 30 Minuten. Die in dieser Befragung anonym erhobenen Daten werden allein für wissenschaftliche Zwecke an der Universität Hohenheim am Fachgebiet für landwirtschaftliche Betriebslehre erhoben und verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Nach Beendigung der Umfrage ist eine Teilnahme an einem Gewinnspiel möglich. Unter allen Teilnehmern werden 5 Amazon- Gutscheine mit einem Wert von jeweils 50 € verlost.

 
08.12.2020

Webseminar am 17.12.20: Nachhaltig durch die ASP-Krise – darauf ist zu achten

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) wurde am 10. September 2020 erstmals auch bei einem Wildschwein in Deutschland nachgewiesen. Nun kommt es darauf an, die weitere Verbreitung zu unterbinden und die Hausschweinebestände vor einem Befall zu schützen. Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen bietet im Rahmen des Projektes Netzwerk Fokus Tierwohl kurzfristig ein kostenfreies Webseminar am 17.12.2020 (13:30 - 15:00 Uhr) an, das Schweinehalter darüber informiert, welche Vor- und Nachteile ein Statusbetrieb sowie eine Schadensversicherung mit sich bringen und welche Anforderungen an Betrieb und Schlachthof im Falle eines ASP-Ausbruchs gestellt werden.

Programm

  • Begrüßung/Einleitung (LWK Niedersachsen): ASP - Aktuelle Lage und Auswirkungen auf die Hausschweine (Dr. Jaana Ubben, LAVES)
  • ASP-Ausbruch: Kernzone, gefährdetes Gebiet, Pufferzone! Welche Auflagen gelten für schweinehaltende Betriebe und Schlachthöfe? (Dr. Gerald Otto, Goldschmaus Gruppe)
  • Wie kann ich mich für ASP-Zeiten finanziell absichern? Betriebswirtschaft (Eva-Maria Asmussen, LWK Niedersachsen)
  • Veranstaltung: Nachhaltig durch die ASP-Krise – darauf ist zu achten
 
08.12.2020

Brandenburg hebt Nutzungsverbot in ASP-Kerngebieten unter Auflagen auf

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg hat mit dem Erlass vom 29.11.2020 Anordnung von Nutzungsverboten und -beschränkungen nach § 14d Absatz 5a Nr. 1 der Schweinepest-Verordnung Ausnahmen vom Bewirtschaftungsverbot erlassen. Voraussetzung ist die vollständige doppelte Einzäunung (Weiße Zone) um ein Kerngebiet. Der Landesjagdverband (LJVB) wurde mit der Ausbildung von Suchhunden zum Auffinden von Wildschweinkadavern in Brandenburg beauftragt.

 
08.12.2020

Sonderforschungsprojekt zu Auslauf- und Freilandhaltungen trotz Afrikanischer Schweinepest

Ein neues Sonderforschungsprojekt des Umweltministeriums Bayern soll zeigen, wie in Bayern Auslauf- und Freilandhaltungen von Schweinen trotz der Bedrohung durch die Afrikanische Schweinepest (ASP) möglich bleiben können. Es wird vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) durchgeführt. Das LGL wird für eine mögliche Kooperation auf verschiedene bayerische Kompetenzzentren zugehen. Es soll zeigen, wie durch verschiedene Sicherheitsmaßnahmen eine zukunftsfähige Haltung von Schweinen gestaltet sein muss, damit sie selbst im Fall eines Ausbruchs der ASP weiterlaufen kann. Das Projekt wird umfassend angelegt, um die strukturelle Vielfalt der bayerischen Schweinehaltungen aufzugreifen und die spezifischen Anforderungen moderner landwirtschaftlicher Haltungsformen abzudecken.

 
08.12.2020

Gentechnik bei Tieren: Neuer Schub durch Genome Editing

transgen - Lange Zeit hatten gentechnisch veränderte Nutztiere kaum praktische Bedeutung. Es wurde zwar viel geforscht und ausprobiert, doch verglichen mit Pflanzen war das Einführen neuer Gene in das Erbgut von Tieren deutlich aufwändiger und fehleranfälliger. Inzwischen gibt es neue Verfahren, mit denen man einzelne DNA-Bausteine gezielt umschreiben kann. Verschiedene Projekte zeigen, dass es damit funktionieren könnte. Nun scheint in der Tierzucht möglich, was die klassische Gentechnik schon aufgegeben hatte.

 
01.12.2020

ASP: Wildschweinentnahme in der ersten weißen Zone beginnt

Die weiße Zone, die doppelte Umzäunung des ersten Kerngebiets in den Landkreisen Oder-Spree und Spree-Neiße, ist fast abgeschlossen. Nach vollständiger Eingrenzung kann die Entnahme der Wildschweine aus diesem Gebiet beginnen. Rund 125 Zaunkilometer wurden verbaut und mehr als 120 Lebendfallen werden aufgestellt. Mit Unterstützung unter anderem der Bundeswehr und des Technischen Hilfswerks wurde die weiße Zone mit rund 250 Quadratkilometern um das erste Kerngebiet mehrfach nach Fallwild abgesucht.

 
28.11.2020

Kaniber: „Was bei COVID-19 möglich war, sollten wir auch bei der Afrikanischen Schweinepest versuchen“

Angesichts der dramatischen Lage auf dem Schweinesektor hat Bayerns Agrarministerin Michaela Kaniber in einem Schreiben an Bundesministerin Julia Klöckner vier konkrete Vorschläge für wirksame Maßnahmen unterbreitet. Was an Erfolgen bei der Entwicklung von Impfstoffen gegen das COVID-19-Virus möglich war, sollten wir auch bei der Afrikanischen Schweinepest (ASP) versuchen. In einer gemeinsamen Anstrengung von EU, Bund und Ländern sollten wir die Forschung für einen Impfstoff gegen den ASP-Erreger nochmals kräftig anschieben, sagte die Ministerin im Anschluss an eine Videokonferenz der Bundesministerin mit den Bundesländern.

 
19.11.2020

Bayern: Weitere Maßnahmen gegen die Afrikanische Schweinepest

Bayern hat anlässlich der sich ausbreitenden Afrikanischen Schweinepest weitere Maßnahmen beschlossen. Umweltminister Thorsten Glauber betonte dazu: Ziel muss es sein, die Wildschweindichte weiter zu reduzieren. Deshalb erhöhen wir die Aufwandsentschädigung für das Erlegen von Wildschweinen bayernweit von 20 auf 70 Euro pro Wildschwein. Die Zahlung erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung durch den Haushaltsgesetzgeber ab 1. Dezember 2020 für das aktuelle Jagdjahr. Das entspricht mehr als einer Verdreifachung. Darüber hinaus bauen wir eine neue Hundestaffel zur Fallwildsuche auf. Die neue Hundestaffel, für deren Aufbau insgesamt rund 150.000 Euro bereitgestellt werden, soll im Ausbruchsfall neben modernster Drohnentechnik und Wärmebildkameras eine schnelle und zielgerichtete Fallwildsuche sicherstellen. In den grenznahen Landkreisen zu Thüringen, Sachsen und Tschechien bleibt die bereits Anfang dieses Jahres erhöhte Aufwandsentschädigung von 100 Euro pro Wildschwein für das aktuelle Jagdjahr bestehen. Insgesamt sind rund 13 Millionen Euro im nächsten Jahreshaushalt für die Tiergesundheit und Bekämpfung von Tierseuchen vorgesehen. Damit soll auch weiteres Zaunmaterial beschafft werden.