05.11.2020

Niedersachsen: Jagd während der Corona-Pandemie weiterhin erlaubt

Das Landwirtschaftsministerium Niedersachsen weist darauf hin, dass die körperliche Betätigung im Freien nach der Niedersächsischen Corona-Verordnung grundsätzlich zulässig ist. Damit darf auch die Jagd weiterhin ausgeübt werden. Auch Gemeinschaftsjagden (Drückjagden) auf Schalenwild zur gesetzlich vorgeschriebenen Abschussplanerfüllung und zur Prävention vor der ASP (Afrikanische Schweinepest) sind weiterhin zulässig, da sie der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit oder einer Tätigkeit der Gefahrenabwehr zuzuordnen sind. Einer vorherigen Genehmigung bedarf es nicht, dennoch sind die Vorgaben der Corona-Verordnung einzuhalten. So muss es ein Hygienekonzept geben, die persönlichen Daten der Teilnehmenden sind zu erfassen und das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist erforderlich, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Das Ministerium gibt mit seinem neuen Erlass vom 05.11.2020 aktualisierte organisatorische Hinweise für den Infektionsschutz bei der Durchführung von Drückjagden auf Schalenwild bekannt.

 
05.11.2020

Backhaus: Drückjagden auch unter Corona-Bedingungen möglich

Mit der am 31. Oktober 2020 von der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern verabschiedeten Corona-Verordnung soll dem zwingend gebotenen Gesundheitsschutz der Bevölkerung Rechnung getragen werden. Gleichzeitig sollen die für das gesellschaftliche Leben absolut notwendigen Voraussetzungen gesichert bleiben. Dazu gehört auch die im Interesse der Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit weiter durchzuführende effiziente Bejagung von Schwarzwild zur Bekämpfung der Tierseuche Afrikanische Schweinepest. Deshalb ermöglicht die neue Corona-Verordnung in § 8 Absatz 2 Satz 1, dass Drückjagden zur Tierseuchenbekämpfung als Veranstaltung zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung auch weiterhin durchgeführt werden können. Da diese Drückjagden im öffentlichen Interesse und nicht zu touristischen Zwecken durchgeführt werden, gilt für ihre Teilnehmer auch das Beherbergungsverbot in § 4 Satz 1 der Verordnung nicht. Das Einreiseverbot gilt nicht für Eigenjagdbesitzer, Jagdpächter und Inhaber von entgeltlichen Jahresjagderlaubnissen, damit diese ihren jagdrechtlichen gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen können (§ 5 Absatz 9 der Verordnung). Für alle anderen Jagdgäste, die nicht aus Mecklenburg-Vorpommern kommen, gilt aber grundsätzlich das Einreiseverbot.

 
05.11.2020

Sachsen legt Restriktionszone für Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest fest

Um eine Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Sachsen zu verhindern, hat der Freistaat eine Allgemeinverfügung erlassen, die eine Restriktionszone um die Abschussstelle eines mit ASP infizierten Wildschweins in der Ortslage Krauschwitz/Pechern im Landkreis Görlitz festlegt. Für Jäger gilt in diesem Gebiet ein Jagdverbot für alle Tierarten. Gestartet wird eine intensive Suche nach sogenanntem Fallwild, um einen Überblick über die tatsächliche Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest zu bekommen, bzw. den Nachweis zu erbringen, dass es zu keinem weiteren Eintrag gekommen ist. Für verendet gefundene Wildschweine gilt eine Anzeigepflicht. Jäger, die Fallwild anzeigen sowie bei der Bergung und Beseitigung mitwirken, erhalten dafür eine Aufwandsentschädigung. Schweinhaltern ist in diesem Gebiet die Freilandhaltung und der Auslauf von Schweinen untersagt. Für Hundehalter und ihre Tiere gilt ein Leinenzwang. Messen, Versteigerungen und sonstige Veranstaltungen mit Schweinen sind untersagt. Über die Nutzung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen wird im Einzelfall entschieden.

 
02.11.2020

SUS-Online-Seminar ASP & Corona am 03.11. Anmeldung endet heute 23:00 Uhr

SuS Web-Seminar

Die Zeitschrift Schweinezucht und Schweinemast (SUS) veranstaltet am 03.11. ein Online-Seminar zu den Auswirkungen von ASP & Corona auf den Schweinemarkt. Im Rahmen der Veranstaltung können die Teilnehmer mit zwei Marktexperten, zwei Fachtierärzte sowie ein Praktiker über die durch ASP & Corona auftretenden Probleme in der Schweinebranche, wie die Exportbeschränkungen von Schweinefleisch, die gesunkenen Schweine- und Ferkelpreise, das verringerte Schlachtvolumen in den Schlacht- und Zerlegebetrieben und den dadurch verursachten Schweinestau diskutieren. Weitere Themen sind Kastenstandverbot und Kupierverzicht sowie Neue Ansätze bei der Mykoplasmen- Kontrolle und Neue Wege zur Verbesserung der Darmgesundheit".

 
02.11.2020

„Schweinepest wird mehr und mehr zur Katastrophe für Landwirte“

Die aktuelle Situation der Schweinehalter in Deutschland bereitet uns allergrößte Sorgen. Die Afrikanische Schweinepest (ASP) führt für alle Bauern und Schweinehalter in Verbindung mit CoronaInfektionen in Schlachtbetrieben zu einer Katastrophe, das erklärte der Vorsitzende der Interessengemeinschaft der Schweinehalter (IGS) in Thüringen, Andrè Telle. Bisher ist die Schweinepest nur bei Wildschweinen festgestellt worden. Kein einziger landwirtschaftlicher Betrieb ist betroffen. Wir schützen unsere Betriebe optimal. Trotzdem haben die Landwirte die Last zu tragen. Die Preise sind gesunken, die Schweine werden nicht mehr regelmäßig abgeholt. Viele Tierhalter bangen um ihre Zukunft."

 
31.10.2020

ASP: jetzt 1. Fall in Sachsen. Insgesamt 115 bestätigte Fälle bei Wildschweinen

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) informiert, dass die Afrikanische Schweinepest (ASP) erstmals auch bei einem Wildschwein in Sachsen nachgewiesen wurde. Das Tier wurde im Rahmen einer Jagd erlegt und hatte keine Krankheitssymptome. Das Wildschwein wurde routinemäßig auf ASP untersucht.

 
30.10.2020

ASP: jetzt 114 bestätigte Fälle bei Wildschweinen

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) informiert, dass sich der amtliche Verdacht der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei elf weiteren Wildschweinen in Brandenburg bestätigt hat. Das Nationale Referenzlabor – das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) – hat die Tierseuche in den entsprechenden Proben nachgewiesen. Alle Wildschweine stammen aus der bisherigen Restriktionszone.

 
29.10.2020

ASP: Erhöhung der Unkostenpauschale beim Schwarzwildmonitoring in Baden-Württemberg zum 01.11.2020

Der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, hat am 28. Oktober in Stuttgart mitgeteilt, dass die Jägerschaft bei ihrer wichtigen Arbeit zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest mit einer erhöhten Unkostenpauschale unterstützt werden soll. Die Unkostenpauschale beim Schwarzwildmonitoring werde zum 1. November 2020 von bisher 25,50 Euro auf nunmehr 50,- Euro erhöht.

 
28.10.2020

ASP: 103 bestätigte Fälle

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) informiert, dass sich der amtliche Verdacht der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei neun weiteren Wildschweinen in Brandenburg bestätigt hat. Das Nationale Referenzlabor – das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) – hat die Tierseuche in den entsprechenden Proben nachgewiesen. Alle Wildschweine stammen aus dem ersten Kerngebiet (Landkreis Oder-Spree).

 
27.10.2020

ASP: insgesamt jetzt 94 bestätigte Fälle

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) informiert, dass sich der amtliche Verdacht der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei drei weiteren Wildschweinen in Brandenburg bestätigt hat. Das Nationale Referenzlabor – das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) – hat die Tierseuche in den entsprechenden Proben nachgewiesen. Zwei Wildschweine stammen aus dem ersten Kerngebiet (Landkreis Oder-Spree); ein Wildschwein aus dem zweiten Kerngebiet (Landkreis Märkisch-Oderland).