22.01.2021

Afrikanische Schweinepest: Freilandhaltung in Restriktionsgebieten

Die Amtschefs der Länderagrarministerien haben sich am Donnerstag, dem 14. Januar 2021 darauf geeinigt, dass die Auslauf- und Freilandhaltung von Hausschweinen auch im Fall des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest (ASP) möglich sein sollte, heißt es in einer Pressemitteilung des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft. Wenn die Tiere im Freien gehalten werden oder Auslauf haben, dann ist das besonders artgerecht und eine gesellschaftlich anerkannte Form der Tierhaltung. …. Wir wollen Seuchenbekämpfung und Auslaufhaltung unter einen Hut bringen. Deshalb sollen Experten jetzt Lösungen dafür entwickeln, wird Sachsens Agrar-Staatssekretärin Gisela Reetz zitiert.

Der Bundesverband Rind und Schwein e.V. begrüßt den Ansatz grundsätzlich, erinnert aber an die Risikoeinschätzung einer Übertragung von ASP auf Schweine in Auslauf- oder Freilandhaltungen des Friedrich-Loeffler-Institutes (FLI) vom 7. Dezember 2020.

 
21.01.2021

ASP: Kernzone Märkisch-Oderland wird erweitert

Zwei tote Tiere sind rund 2 km außerhalb des Kerngebietes zwischen Golzow und Genschmar entdeckt worden. (Bildquelle: MSGIV Brandenburg)

©SuS - Das Nationale Referenzlabor für Afrikanische Schweinepest (ASP) – das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) – hat bei 30 weiteren Wildschweinen den amtlichen ASP-Verdacht bestätigt. Die Zahl der bestätigten ASP-Fälle im Land Brandenburg steigt damit auf 527. Zwei Fallwildfunde liegen rund zwei Kilometer außerhalb des Kerngebietes im Landkreis Märkisch-Oderland, meldete am Mittwoch (20.01.) das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg.

Die Leiterin des ASP-Krisenstabs Anna Heyer-Stuffer sagt dazu: Seit Monaten haben wir ein stabiles Seuchengeschehen in den drei Kerngebieten. Die beiden jetzt gefundenen Kadaver liegen zwar innerhalb der Weißen Zone und somit im Gefährdeten Gebiet, aber außerhalb des bestehenden umzäunten Kerngebietes in Märkisch-Oderland. Das Kerngebiet muss nun entsprechend erweitert werden.

 
14.01.2021

Brandenburg: Verlängerung der Jagdzeit auf Schalenwild in den von ASP betroffenen Gebieten bis 31. Januar 2021

Die oberste Jagdbehörde in Brandenburg hat mit Allgemeinverfügung vom 16. Dezember 2020, erschienen im Amtsblatt für Brandenburg am 13. Januar 2021, die Jagdzeit auf Schalenwild, die regulär am 15. Januar endet (mit Ausnahme von Schwarzwild, dieses wird ganzjährig bejagt), in den von der ASP betroffenen Gebieten bis zum 31. Januar 2021 verlängert. In den Landkreisen Spree-Neiße, Oder-Spree, Dahme-Spreewald, Märkisch-Oderland, Barnim und Uckermark sowie den kreisfreien Städten Frankfurt/Oder und Cottbus darf Schalenwild (Rot-, Dam- und Muffelwild) im Rahmen des bestehenden Abschussplanes zwei Wochen länger als regulär zulässig bejagt werden. Auch Rehwild, welches in Brandenburg ohne Abschussplan bejagt wird, fällt unter diese Ausnahmeregelung. Die Durchführung der Jagden in den Restriktionsgebieten der ASP steht unter dem Vorbehalt der veterinärbehördlichen Anordnungen, soweit ein Jagdverbot weiterhin durch die tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügungen der Landkreise angeordnet ist.

 
14.01.2021

Umfrage zu den einzelbetrieblichen Kosten der Afrikanischen Schweinepest

Die Universität Hohenheim hat eine Online - Umfrage erstellt, um die Kosten in Bezug auf die Afrikanische Schweinepest (ASP) auf Betriebsebene zu ermitteln. Damit sollen Präventions- und Seuchenfallkosten der ASP erhoben werden. Die Umfrage dauert 20 bis 30 Minuten. Die in dieser Befragung anonym erhobenen Daten werden allein für wissenschaftliche Zwecke an der Universität Hohenheim am Fachgebiet für landwirtschaftliche Betriebslehre erhoben und verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Nach Beendigung der Umfrage ist eine Teilnahme an einem Gewinnspiel möglich. Unter allen Teilnehmern werden 5 Amazon- Gutscheine mit einem Wert von jeweils 50 € verlost.

 
14.01.2021

ASP: Friedrich-Loeffler-Institut empfiehlt Aufstallung in gefährdeten Regionen

Das Friedrich-Loeffler-Institut hat am 7.12.2020 seine aktualisierte Risikoeinschätzung einer Übertragung der Afrikanischen Schweinepest auf Schweine in Auslauf- oder Freilandhaltungen veröffentlicht. Es macht darin deutlich, dass Hausschweinebestände, in deren Nähe ASP-infizierte Wildschweine festgestellt wurden, einem höheren Risiko unterliegen, einen ASP-Ausbruch zu erleiden. Es stellt fest, dass durch die nachgewiesene Verschleppung von potentiell infiziertem oder kontaminiertem Material die in der SchHaltHygV vorgesehenen Maßnahmen für Auslauf- und Freilandhaltungen einen Eintrag des ASP-Virus nicht mit der erforderlichen Sicherheit verhindern können und empfiehlt daher die Aufstallung aller in Auslauf oder Freilandhaltungen lebenden Schweine (Aufstallungsgebot) in gefährdeten Regionen.

Das kann für Betriebe, die nach den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 889/2008 Tiere vermarkten zu Problemen führen. Da die Betriebe unverschuldet in diese Situation geraten, ist dafür Sorge zu tragen, dass die Betriebe ihren Biosiegelstatus nicht verlieren. Die Agrar-Staatssekretäre von Bund und Ländern wollen die Freilandhaltung von Schweinen dagegen auch beim Ausbruch der ASP weiter erlauben.

 
08.12.2020

Webseminar am 17.12.20: Nachhaltig durch die ASP-Krise – darauf ist zu achten

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) wurde am 10. September 2020 erstmals auch bei einem Wildschwein in Deutschland nachgewiesen. Nun kommt es darauf an, die weitere Verbreitung zu unterbinden und die Hausschweinebestände vor einem Befall zu schützen. Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen bietet im Rahmen des Projektes Netzwerk Fokus Tierwohl kurzfristig ein kostenfreies Webseminar am 17.12.2020 (13:30 - 15:00 Uhr) an, das Schweinehalter darüber informiert, welche Vor- und Nachteile ein Statusbetrieb sowie eine Schadensversicherung mit sich bringen und welche Anforderungen an Betrieb und Schlachthof im Falle eines ASP-Ausbruchs gestellt werden.

Programm

  • Begrüßung/Einleitung (LWK Niedersachsen): ASP - Aktuelle Lage und Auswirkungen auf die Hausschweine (Dr. Jaana Ubben, LAVES)
  • ASP-Ausbruch: Kernzone, gefährdetes Gebiet, Pufferzone! Welche Auflagen gelten für schweinehaltende Betriebe und Schlachthöfe? (Dr. Gerald Otto, Goldschmaus Gruppe)
  • Wie kann ich mich für ASP-Zeiten finanziell absichern? Betriebswirtschaft (Eva-Maria Asmussen, LWK Niedersachsen)
  • Veranstaltung: Nachhaltig durch die ASP-Krise – darauf ist zu achten
 
08.12.2020

Brandenburg hebt Nutzungsverbot in ASP-Kerngebieten unter Auflagen auf

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg hat mit dem Erlass vom 29.11.2020 Anordnung von Nutzungsverboten und -beschränkungen nach § 14d Absatz 5a Nr. 1 der Schweinepest-Verordnung Ausnahmen vom Bewirtschaftungsverbot erlassen. Voraussetzung ist die vollständige doppelte Einzäunung (Weiße Zone) um ein Kerngebiet. Der Landesjagdverband (LJVB) wurde mit der Ausbildung von Suchhunden zum Auffinden von Wildschweinkadavern in Brandenburg beauftragt.

 
08.12.2020

Sonderforschungsprojekt zu Auslauf- und Freilandhaltungen trotz Afrikanischer Schweinepest

Ein neues Sonderforschungsprojekt des Umweltministeriums Bayern soll zeigen, wie in Bayern Auslauf- und Freilandhaltungen von Schweinen trotz der Bedrohung durch die Afrikanische Schweinepest (ASP) möglich bleiben können. Es wird vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) durchgeführt. Das LGL wird für eine mögliche Kooperation auf verschiedene bayerische Kompetenzzentren zugehen. Es soll zeigen, wie durch verschiedene Sicherheitsmaßnahmen eine zukunftsfähige Haltung von Schweinen gestaltet sein muss, damit sie selbst im Fall eines Ausbruchs der ASP weiterlaufen kann. Das Projekt wird umfassend angelegt, um die strukturelle Vielfalt der bayerischen Schweinehaltungen aufzugreifen und die spezifischen Anforderungen moderner landwirtschaftlicher Haltungsformen abzudecken.

 
08.12.2020

Gentechnik bei Tieren: Neuer Schub durch Genome Editing

transgen - Lange Zeit hatten gentechnisch veränderte Nutztiere kaum praktische Bedeutung. Es wurde zwar viel geforscht und ausprobiert, doch verglichen mit Pflanzen war das Einführen neuer Gene in das Erbgut von Tieren deutlich aufwändiger und fehleranfälliger. Inzwischen gibt es neue Verfahren, mit denen man einzelne DNA-Bausteine gezielt umschreiben kann. Verschiedene Projekte zeigen, dass es damit funktionieren könnte. Nun scheint in der Tierzucht möglich, was die klassische Gentechnik schon aufgegeben hatte.

 
01.12.2020

ASP: Wildschweinentnahme in der ersten weißen Zone beginnt

Die weiße Zone, die doppelte Umzäunung des ersten Kerngebiets in den Landkreisen Oder-Spree und Spree-Neiße, ist fast abgeschlossen. Nach vollständiger Eingrenzung kann die Entnahme der Wildschweine aus diesem Gebiet beginnen. Rund 125 Zaunkilometer wurden verbaut und mehr als 120 Lebendfallen werden aufgestellt. Mit Unterstützung unter anderem der Bundeswehr und des Technischen Hilfswerks wurde die weiße Zone mit rund 250 Quadratkilometern um das erste Kerngebiet mehrfach nach Fallwild abgesucht.