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«Global Gene Editing Regulation Tracker» gibt weltweite Übersicht zu Anwendung und Stand der gesetzlichen Regulierung
Die in den letzten Jahren aufgekommenen Verfahren zur gezielten Veränderung des Erbguts (Genome Editing oder Gen-Chirurgie) haben in vielen Bereichen grosse Fortschritte in der Forschung ermöglicht. Dabei wird die Anwendung des Genome Editings in verschiedenen Weltregionen sehr unterschiedlich geregelt, auch abhängig vom Einsatzzweck. Um eine Übersicht zu dem internationalen Mosaik der gesetzlichen Regelungen zu geben, hat die non-Profit Organisation Genetic Literacy Project die neue Website Global Gene Editing Regulation Tracker lanciert. Zum Genome Editing bei Nutzpflanzen stehen Brasilien, Argentinien, Israel, die USA und Chile als besonders anwendungsfreundlich und ohne spezielle Einschränkungen für den Anbau ganz oben auf der Liste. Russland, China und Indien finden sich im Mittelfeld, da dort Forschung auf dem Gebiet läuft, und entsprechende Bestimmungen ausgearbeitet werden. Die EU findet sich weit unten, da hier praktische Anwendungen weitgehend eingeschränkt sind.
Forscher diskutieren Lösungsansätze für die europäische Gentechnik-Gesetzgebung
Point - Es wir immer deutlicher, dass die veraltete Gesetzgebung im Gentechnikbereich mit der immer rascheren wissenschaftlichen Entwicklung auf diesem Gebiet nicht Schritt gehalten hat, und ihren Zweck nicht mehr erfüllt. Der Ruf nach einer Reform des Rechtsrahmens in der EU aus der Forschung, aber auch von Pflanzenzüchtern, wird immer lauter. Eine Gruppe von 11 Wissenschaftlern aus fünf europäischen Ländern, darunter auch aus der Schweiz, stellen jetzt in einer Serie von drei Fachartikeln Optionen für eine Reform der EU Gesetzgebung im Gentechnik-Bereich vor. Sie regen an, sich bei der Beurteilung von Produkten künftig vermehrt an deren Eigenschaften und weniger am Herstellungsprozess zu orientieren, da dies für eine Risikoabschätzung sinnvoller sei. Für Lebensmittel und Produkte, die mittels Genome Editing verändert wurden, die aber keine fremde Erbinformation enthalten, empfehlen die Wissenschaftler, auf eine verbindliche Kennzeichnung zu verzichten, da derartige Veränderungen nicht zweifelsfrei von natürlichen Veränderungen unterschieden werden können.
Umstellung: EU-Bio und Öko-Verbände im Vergleich
Immer mehr landwirtschaftliche Betriebe in Deutschland denken darüber nach, auf ökologische Wirtschaftsweise umzustellen. Wer sich für eine Umstellung entscheidet, steht vor einer Reihe von Fragen, die es zu beantworten gilt. Eine davon ist: Soll der Betrieb allein nach EU-Öko-Verordnung, also nach gesetzlichem Standard, bewirtschaftet werden oder geht man noch einen Schritt weiter und schließt sich einem ökologischen Anbauverband an?
Novellierte Düngeverordnung aus dem Jahr 2017 greift: 7. Nährstoffbericht mit positiven Ergebnissen
Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast hatte bei der aktuellen Vorstellung des 7. Nährstoffberichts positive Nachrichten zu verkünden. Das Ergebnis macht Mut. Wir haben mit den Landwirten gemeinsam die Herausforderung angenommen und konsequent umgesteuert
, erklärte sie. Die Bilanz: Eine sichtbare Verbesserung bei der Nährstoff-Problematik. Nur noch fünf statt bislang sieben Landkreise verzeichnen einen Stickstoffüberschuss. Das Emsland und das Ammerland haben es geschafft, ihre Überschüsse im Mittel unter den erlaubten Kontrollwert abzusenken.
Nährstoffüberschüsse konsequent abgebaut
Unsere Landwirte setzen alle Hebel in Bewegung, um die im Mai 2017 verschärften Vorgaben der Düngeverordnung zu erfüllen
. Mit diesen Worten kommentiert Landvolkvizepräsident Dr. Holger Hennies die Daten des heute vorgelegten Nährstoffberichtes der Landesregierung. Wir sehen, dass die Landwirte landesweit ernsthaft mitarbeiten, um Nährstoffeinträge in Gewässer zu verhindern und die Nährstoffobergrenzen einzuhalten
, schildert er und fügt an: Nährstoffüberschüsse wurden konsequent abgebaut. Der für 2018/19 ausgewiesene Überschuss von 31.000 Tonnen ist bereits Vergangenheit, unsere Landwirte haben nach den jüngsten Statistiken ihren Mineraldüngereinkauf um genau diese Menge nochmals reduziert
. Für die geplanten weiteren Einschränkungen der Düngung durch den Bundesgesetzgeber sieht Hennies daher keine Notwendigkeit. Nachholbedarf gebe es nur in einzelnen Regionen und auf einzelnen Höfen, räumt der Vizepräsident und Vorsitzende des Umweltausschusses im Landvolk Niedersachsen ein.
Unterstützung für Borchert Kommission
Nach Bundestag und Verbänden spricht sich nun auch die Mehrheit der Länder für die Empfehlungen der Borchert-Kommission aus. Im Rahmen seiner Stellungnahme zum Agrarbericht 2019 der Bundesregierung fordert der Agrarausschuss des Bundesrates die Bundesregierung dazu auf, umgehend geeignete Instrumente, wie eine Tierwohlabgabe, umzusetzen. Damit sollen der Umbau zu einer zukunftsfähigen Nutztierhaltung ermöglicht und Strukturbrüche vermieden werden.
Neue QS-Checklisten für Tierhalter zur betrieblichen Eigenkontrolle
Den tierhaltenden Betrieben im QS-System stehen jetzt überarbeitete Checklisten für ihre betriebliche Eigenkontrolle zur Verfügung. Damit lassen sich die jährlichen Eigenkontrollen noch einfacher praktizieren, so dass die Betriebe Zeit sparen und gleichzeitig damit für das Audit und auch eine amtliche Kontrolle gut vorbereitet sind.
Alles easy? Fütterung für Fresser und Bullen
Maissilage und Kraftfutter sind oft die Hauptkomponenten in der Fresser- und Bullenmast. Das klingt einfach, trifft aber nicht immer den Bedarf für Tiere, mit denen optimale Ergebnisse erzielt werden sollen. Auch in der Fresser- und Bullenmast gilt: Die Gesundheit der Tiere entscheidet über die Leistung und Ihren Erfolg.
Ein Pansen braucht Wasser zum Wachsen!
Wasser ist das oft vernachlässigte Futtermittel! Dabei ist es für die Pansenentwicklung des Kalbes so wichtig! Das findet auch Svenja, Kälberspezialistin von ForFarmers. (Video)
Rentenbank weitet Förderzuschuss auf alle Darlehensvarianten aus
Die Landwirtschaftliche Rentenbank bietet ihren Förderzuschuss ab sofort in allen Darlehensvarianten an. In den Basis-Konditionen
beträgt er einmalig 1,00 Prozent und in den besonders günstigen Top-Konditionen
1,50 Prozent des Darlehensbetrags. Der Förderzuschuss der Rentenbank wird zusammen mit dem Darlehen bei der Hausbank beantragt.
Die Förderprogramme der Rentenbank richten sich unter anderem an Unternehmen der Agrar-, Ernährungs- und Forstwirtschaft sowie Unternehmen im Bereich Fischerei oder erneuerbarer Energien und dienen der Finanzierung von Investitionen oder Betriebsmitteln.
