26.06.2025

Drei weitere Fälle von Afrikanischer Schweinepest im Kreis Olpe bestätigt

ie in der Presseinformation vom 25.06.2025 des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen beschrieben:

Im Kreis Olpe wurden drei weitere verendete Wildschweine entdeckt, die mit der Afrikanischen Schweinepest (ASP) infiziert sind. Die Kadaver wurden in unmittelbarer Nähe zu früheren Fundorten innerhalb der bereits bestehenden infizierten Zone aufgefunden und gehören nach ersten Einschätzungen zur gleichen Rotte.

 
25.06.2025

Afrikanische Schweinepest in NRW: Nächstverwandte Viren stammen aus Süditalien

Im Rahmen der virologischen Untersuchung von Blut- und Gewebeproben von Wildschweinen aus dem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Nordrhein-Westfalen konnte das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) die komplette Genomsequenz ermitteln. Der direkte Vergleich mit zuvor in Deutschland sequenzierten ASP-Viren zeigt: Die Variante aus NRW unterscheidet sich signifikant sowohl von den bisher bekannten westdeutschen Fällen (Hessen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg) als auch von den Varianten aus den östlichen Bundesländern (Sachsen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern). Ein internationaler Abgleich mit veröffentlichten Genomdaten zeigt eine hohe Übereinstimmung mit ASP-Viren aus der italienischen Region Kalabrien. Diese italienischen Varianten weisen besondere Veränderungen auf, die auch bei der neuen Variante aus NRW gefunden wurden und die sie deutlich von anderen bisher bekannten ASP-Viren abgrenzen.

 
23.06.2025

Afrikanische Schweinepest: Landesweites Monitoring gestartet

Wie in der Presseinformation vom 18.06.2025 des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen mitgeteilt, wurde ein landesweites Monitoring-Programm zur Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen gestartet.

 
16.06.2025

Afrikanische Schweinepest (ASP) im Kreis Olpe bestätigt – Weitere Verdachtsfälle entdeckt

AIm Kreis Olpe ist die Afrikanische Schweinepest (ASP) erstmals in Nordrhein-Westfalen amtlich festgestellt worden. Ein bei Kirchhundem aufgefundenes Wildschwein wurde vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) am 14. Juni 2025 positiv auf das ASP-Virus getestet. Es handelt sich damit um den ersten bestätigten ASP-Fall bei einem Wildschwein in NRW.

 
09.04.2025

Weiterer ASP-Fall in Hessen

Im Kreis Bergstraße wurde ein weiterer Fall der Afrikanischen Schweinepest (ASP) nachgewiesen. Der Fundort liegt außerhalb des bisherigen Kerngebietes. Die Suche im Umfeld wurde bereits intensiviert, um das Lagebild weiter zu verdichten. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bestätigte den positiven Befund.

 
13.12.2024

ASP-Fälle im Rheingau-Taunus-Kreis

Zwischen den Eltviller Stadtteilen Erbach und Hattenheim (Rheingau-Taunus-Kreis) wurde ein Wildschwein in der Nähe zum Rhein am 11.12. positiv auf das ASP-Virus getestet. Nun sind im Rheingau-Taunus-Kreis weitere Fälle der Afrikanischen Schweinepest (ASP) aufgetreten. Auf der Mariannenaue, einer Rheininsel zwischen dem hessischen Eltville und dem rheinland-pfälzischen Ingelheim, wurden insgesamt drei Wildschweinkadaver positiv auf das ASP-Virus getestet. Ergebnisse weiterer Beprobungen stehen noch aus. Nach diesen Funden muss die Sperrzone II ausgeweitet werden.

 
06.12.2024

Afrikanische Schweinepest: Zäune allein reichen nicht aus

Neue Erkenntnisse der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zeigen, dass Zäune zwar dazu beitragen können, die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) einzudämmen, dass sie aber für eine maximale Wirksamkeit neben anderen Maßnahmen eingesetzt werden müssen. Die jüngste Analyse unterstreicht unter anderem die mögliche Rolle von Insekten bei der Ausbreitung des Virus, hebt jedoch auch die Notwendigkeit weiterer Forschung in diesem Bereich hervor.

 
06.12.2024

Bayern ermöglicht unbürokratische Nutzung von Ausnahmeregelung für Metzgereien im ASP-Fall

Das Bayerische Verbraucherschutzministerium hat den Weg dafür freigemacht, dass im Falle eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Bayern lokale Metzgereien soweit als möglich entlastet werden. Der Freistaat macht dazu von einer Ausnahmeregelung im EU-Recht Gebrauch, die insbesondere bei handwerklich strukturierten Betrieben einen Verzicht auf ein sogenanntes Benennungsverfahren ermöglicht. Um den betroffenen Betrieben die Nutzung dieser Ausnahme möglichst einfach zu machen, ist in Bayern zukünftig lediglich eine vereinfachte Anzeigepflicht vorgesehen – das heißt, eine Mitteilung des Wunsches an die zuständige Behörde, Fleisch von Schweinen aus ASP-Restriktionszonen zu verarbeiten. Dazu werden die Landkreise, kreisfreien Gemeinden und Regierungen entsprechende Allgemeinverfügungen erlassen.

 
22.11.2024

Afrikanische Schweinepest: Reduzierung der Gebiete in Brandenburg, aber neuer Fall im Landkreis Oberhavel

Das Verbraucherschutzministerium in Brandenburg hatte Anfang November einen Antrag zur Anpassung und Aufhebung der Sperrzonen I und II in den Landkreisen Märkisch-Oderland, Oder-Spree, Spree-Neiße, Oberspreewald-Lausitz, Dahme-Spreewald und der kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder) an die EU-Kommission gestellt. Mit dieser Änderung ist in Brandenburg die Gesamtfläche der Sperrzone II von zuletzt 2.545 auf jetzt 1.680 Quadratkilometern verkleinert worden; die Gesamtfläche der Sperrzone I veränderte sich von 3.969 auf 2.692 Quadratkilometern.

Gleichzeitig berichtet Brandenburg, dass im Landkreis Oberhavel zum ersten Mal bei einem Wildschwein die Afrikanische Schweinepest nachgewiesen worden sei. Das Nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat den amtlichen Verdacht am 21.11. bestätigt. Es handelt sich um einen Keiler, der nordöstlich von Gransee verendet aufgefunden wurde.

 
22.11.2024

Weitere Fortschritte bei der ASP-Bekämpfung in Hessen

Landwirtschaftsminister Jung konnte im Hessischen Landtag weitere Fortschritte bei der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Hessen verkünden. Die EU-Kommission hat diese Woche dem Antrag Hessens zugestimmt, die Sperrzone III schon Ende November in weiten Teilen aufzuheben. Um die finanziellen Folgen der ASP abzufedern, hat die Hessische Landesregierung zusätzliche Unterstützungsmaßnahmen für Schweinehalter beschlossen. Dazu zählt die Soforthilfe über die Hessische Tierseuchenkasse und die Existenzsicherung für betroffene Schweinehalter in den Sperrzonen II und III.